Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen? Handeln Sie jetzt.
Egal, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt worden sind, Sie brauchen anwaltliche Unterstützung. Denn vor allem im Sexualstrafrecht kann ein Strafverfahren ganz erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben. Als Strafverteidigerin in Berlin für Sexualstrafrecht erkläre ich Ihnen, was Sie jetzt tun sollten.
Warum Verfahren im Sexualstrafrecht besonders belastend sind
Ein Strafverfahren im Sexualstrafrecht ist für die meisten Beschuldigten eine Ausnahmesituation. Besonders unangenehm wird es, wenn Ihr Sexualleben in einer öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kommt. Spätestens dann leidet der Ruf vieler Beschuldigter erheblich – die Unschuldsvermutung gerät dabei oft in Vergessenheit. Das gilt nicht nur für die öffentliche Wahrnehmung, sondern mitunter auch im Gerichtssaal selbst.
Falschbeschuldigungen sind keine Seltenheit
Im Sexualstrafrecht kommen Falschbeschuldigungen besonders häufig vor. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sorgerechtsstreitigkeiten, Eifersucht, gescheiterte Beziehungen oder Rache spielen häufig eine Rolle. Viele Verfahren laufen auf eine reine Aussage-gegen-Aussage-Situation hinaus, in der es keine weiteren Beweismittel gibt. Genau solche Konstellationen erfordern eine besonders sorgfältige und erfahrene Verteidigung.
Folgen für Ihr Führungszeugnis
Verurteilungen im Sexualstrafrecht führen schneller als in vielen anderen Bereichen zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Wenn Sie beruflich auf ein einwandfreies Führungszeugnis angewiesen sind, kann eine Verurteilung Ihre berufliche Zukunft ernsthaft gefährden.
Verschärfung des Sexualstrafrechts trifft auf ständig erweiterte Opferschutzrechte
Das Sexualstrafrecht zählt zu den politisch am stärksten diskutierten Rechtsgebieten. Der Ruf nach härteren Strafen ist laut und wird eher lauter als leiser. Immer wieder werden Tatbestände erweitert, neu eingeführt oder Strafrahmen verschärft. Das zeigt sich etwa an der grundlegenden Reform des zentralen Straftatbestands im Jahr 2016: Seither reicht es für eine Strafbarkeit aus, dass der Täter gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person handelt – eine Nötigung im klassischen Sinne ist in den meisten Varianten nicht mehr erforderlich. Zugleich rücken die Rechte der Opfer immer stärker in den Fokus des Verfahrens. Als Beschuldigter stehen Sie deshalb häufig nicht nur der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber, sondern auch einem Nebenkläger und dessen Rechtsanwalt.
Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist
Gerade weil sich Gesetzeslage und Rechtsprechung im Sexualstrafrecht laufend weiterentwickeln, brauchen Sie einen Anwalt, der sich in diesem Rechtsgebiet wirklich auskennt – jemanden, der die aktuelle Rechtslage genau kennt und keine Scheu hat, sich vor Gericht konsequent für Sie einzusetzen. Als spezialisierte Strafverteidigerin bin ich regelmäßig im Sexualstrafrecht tätig. Ich habe bereits Verfahrenseinstellungen und Freisprüche erzielt und mich stets für das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten eingesetzt. Ich vertrete Sie dabei ohne moralische Bewertung und vorurteilsfrei – engagiert und kompetent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Vorwürfe im Sexualstrafrecht, bei denen ich Sie vertrete
Ich werde vor allem bei diesen Vorwürfen tätig:
- Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung – wenn ein sexueller Kontakt zwischen Erwachsenen im Streit steht, weil der erkennbare Wille eines Beteiligten missachtet worden sein soll
- Sexuelle Belästigung – etwa bei kurzen, unerwünschten körperlichen Berührungen
- Exhibitionistische Handlungen
- Erregung öffentlichen Ärgernisses
In vielen dieser Fälle prallen zwei völlig unterschiedliche Sachverhaltsschilderungen aufeinander. Eine genaue Prüfung der Beweislage – etwa von Zeugenaussagen, Chatverläufen oder zeitlichen Abläufen – ist deshalb der erste und wichtigste Schritt jeder Verteidigung.
Typische Fallkonstellationen
In der Praxis begegnen mir Vorwürfe im Sexualstrafrecht vor allem in folgenden Situationen:
- Vorwürfe im Zusammenhang mit einer beendeten Beziehung oder einer Trennung
- Vorfälle nach gemeinsamem Alkohol- oder Substanzkonsum, bei denen der genaue Ablauf streitig ist
- Vorwürfe im Rahmen von Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten
- Exhibitionistische Vorfälle im öffentlichen Raum
- Vorwürfe der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, beim Dating oder im öffentlichen Nahverkehr
Was Sie bei einem entsprechenden Vorwurf tun sollten
Machen Sie keine Angaben. Äußern Sie sich weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Dritten zu den Vorwürfen, bevor Sie mit einer Verteidigerin gesprochen haben.
Kontaktieren Sie umgehend eine spezialisierte Verteidigung. Je früher Sie mich einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten habe ich, die Ermittlungen und eine mögliche Anklage in Ihrem Sinne zu beeinflussen.
Lassen Sie Akteneinsicht nehmen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich einschätzen, wie belastbar die Vorwürfe tatsächlich sind und welche Verteidigungsstrategie erfolgversprechend ist.
Häufig gestellte Fragen zum Sexualstrafrecht
Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend eine Verteidigerin. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist eine frühzeitige, sorgfältige Aufarbeitung des Falls entscheidend.
Nein. Die Staatsanwaltschaft muss nach Abschluss der Ermittlungen prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Häufig lassen sich Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden.
Verletzte bestimmter Sexualdelikte können sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen und werden dabei häufig anwaltlich vertreten. Das bedeutet für Sie als Beschuldigten, dass Sie neben der Staatsanwaltschaft auch einer weiteren Prozesspartei gegenüberstehen.
Verurteilungen im Sexualstrafrecht werden regelmäßig ins Führungszeugnis eingetragen und können damit erhebliche berufliche Konsequenzen haben – ein weiterer Grund, frühzeitig eine engagierte Verteidigung zu beauftragen.
Kontakt zur Strafverteidigerin – schnell und unkompliziert
Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Vereinbaren Sie ein erstes, kostenfreies Beratungsgespräch in meiner Kanzlei. Darin bespreche ich mit Ihnen Ihren Fall und zeige Ihnen mögliche Verteidigungsstrategien auf. Je früher Sie mich kontaktieren, desto besser kann ich Ihnen helfen.