Untersuchungshaft in Berlin: Ihre Rechte und Hilfe für Angehörige
Sitzen Sie selbst oder ein Freund oder Familienmitglied in Untersuchungshaft in Berlin? Als Fachanwältin für Strafrecht mit Kanzleisitz in Berlin setze ich mich engagiert für eine schnelle Freilassung ein. Auf dieser Seite finden Sie sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch praktische Informationen für Angehörige.
Wie kommt es zur Untersuchungshaft?
Wenn der Haftrichter beim Vorführtermin nach einer Festnahme entscheidet, dass die betroffene Person in Haft bleibt, wird Untersuchungshaft angeordnet. In Berlin ist hierfür das Amtsgericht Tiergarten zuständig. Untersuchungshaft setzt voraus, dass ein dringender Tatverdacht besteht. Zusätzlich muss ein Haftgrund vorliegen, etwa Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr. Die meisten Gefangenen sitzen wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Diese wird oft angenommen, wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat oder eine hohe Freiheitsstrafe droht.
Die Untersuchungshaft muss immer verhältnismäßig sein. Sie darf daher in der Regel nicht angeordnet werden, wenn nur eine Bagatelle vorgeworfen wird. Ihre Verteidigerin berät Sie dazu, ob und wie sich eine Freilassung erreichen lässt.
Untersuchungshaft in Berlin: JVA Moabit
Untersuchungsgefangene werden in Berlin in der Regel in der Justizvollzugsanstalt Moabit untergebracht, der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Landes Berlin. Als Ihre Verteidigerin kann ich Sie dort jederzeit ungehindert besuchen und mit Ihnen sprechen – dieses Recht auf ungestörten Kontakt zur Verteidigerin gilt uneingeschränkt, auch während der Untersuchungshaft.
Notwendige Verteidigung bei Untersuchungshaft
Befinden Sie sich in Untersuchungshaft, muss das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen. Das gilt unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Wenn Sie noch keinen Verteidiger beauftragt haben, können Sie mich nach Rücksprache als Pflichtverteidigerin benennen. Mehr dazu erfahren Sie auf meiner Seite zur Pflichtverteidigung. Ich nehme dann Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie – auch mit dem Ziel, Ihre Freilassung zu erreichen.
Vorgehen gegen die Untersuchungshaft
Es gibt zwei Möglichkeiten, gegen die Untersuchungshaft vorzugehen: den Antrag auf Haftprüfung oder die Erhebung einer Haftbeschwerde.
Antrag auf Haftprüfung
Bei der Haftprüfung wird entschieden, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft noch vorliegen. Wird Haftprüfung beantragt, muss der Richter innerhalb von zwei Wochen über die Haft entscheiden. Der Termin, in dem über die Haft entschieden wird, heißt Haftprüfungstermin. Sie können den Antrag auf Haftprüfung jederzeit stellen. Wurde Ihre Haft bereits geprüft, müssen Sie mit dem nächsten Antrag auf Haftprüfung in der Regel zwei Monate warten. Vor dem Termin sollten Sie sich unbedingt an Ihre Verteidigerin wenden – ihr wird vorher Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt, sodass sie die Beweislage einschätzen und den Termin gründlich vorbereiten kann.
Haftbeschwerde
Gegen einen Haftbefehl kann auch Haftbeschwerde eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet ein höheres Gericht. Das kann ein Vorteil sein. Ein Nachteil der Haftbeschwerde ist, dass kein mündlicher Termin stattfindet. Es muss schriftlich dargelegt werden, aus welchen Gründen Sie freizulassen sind. Ohne juristisches Fachwissen ist das sehr schwer. Bevor Sie Haftbeschwerde einlegen, sollten Sie sich daher unbedingt an einen Verteidiger wenden.
Strafverteidiger wechseln
Sind Sie mit Ihrem Verteidiger unzufrieden? Sie können sich jederzeit an einen zweiten Verteidiger wenden. Sie können den Verteidiger innerhalb von drei Wochen nach der Beiordnung unproblematisch wechseln. Nur wenn die Frist abgelaufen ist, ist der Wechsel schwierig. Unabhängig davon können Sie sich aber jederzeit den Rat eines anderen Rechtsanwalts einholen.
Sprechen Sie mich an, wenn Sie den Verteidiger wechseln wollen. Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidigerin zur Seite. Ich werde mich engagiert für Ihre Freilassung einsetzen.
Informationen für Angehörige von Inhaftierten in der JVA Moabit
Für Familienangehörige und Freunde ist es wichtig, während der Haft Kontakt zu halten. Die folgenden Angaben stammen von der JVA Moabit selbst und können sich ändern – aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite der JVA Moabit.
Besuche bei Untersuchungsgefangenen
Um einen Untersuchungsgefangenen in der JVA Moabit zu besuchen, benötigen Sie eine Besuchserlaubnis (Sprechschein), sofern der Gefangene einer verfahrenssichernden Anordnung unterliegt. Diese wird vom zuständigen Staatsanwalt oder Richter ausgestellt und ist vier Wochen ab Ausstellung gültig. Untersuchungsgefangene dürfen zweimal monatlich für jeweils 60 Minuten Besuch empfangen.
Besuchstermine müssen vorab vereinbart werden, telefonisch unter (030) 9014-5535 (Montag 10–17 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 9–17 Uhr, Freitag 9–15 Uhr). Beim Betreten der JVA Moabit ist ein gültiges Personaldokument vorzulegen; pro Besuch sind maximal drei Personen einschließlich Kinder zugelassen.
Telefon- und Videokontakt
Gefangene sind selbst nicht telefonisch erreichbar und dürfen keine Mobiltelefone besitzen. Sie können jedoch auf eigene Kosten aus der Haft heraus telefonieren. Auch Videotelefonie ist möglich; entsprechende Informationsblätter stellt die JVA Moabit für Angehörige zur Verfügung.
Schriftlicher Kontakt
Briefe an Inhaftierte können an folgende Adresse gesendet werden:
Name des Inhaftierten, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin
Achten Sie auf ausreichende Frankierung und geben Sie Ihren vollen Namen sowie Ihren Wohnort als Absender an. Bei Untersuchungsgefangenen wird ein- und ausgehende Post durch den zuständigen Haftrichter oder die Staatsanwaltschaft kontrolliert.
Geld an Inhaftierte überweisen
Der Besitz von Bargeld ist für Inhaftierte verboten; auch die Zusendung von Bargeld in Briefen oder Paketen ist nicht zulässig. Jeder Inhaftierte verfügt über ein eigenes Konto, auf das bargeldlos Geld überwiesen werden kann:
Kontoinhaber: Justizvollzugsanstalt Moabit – Zahlstelle; IBAN: DE81 1001 0010 0007 2771 01; BIC: PBNKDEFF; Verwendungszweck: Name, Vorname, nach Möglichkeit Geburtsdatum und Buch-Nr. des Inhaftierten
Kleidung und Wäschetausch
Unabhängig von einem Besuch kann Kleidung mit einem Höchstgewicht von 5 kg an der Pforte VII in der Rathenower Straße 81 abgegeben werden, bis zu zweimal monatlich. Die genauen Öffnungszeiten erfragen Sie am besten telefonisch unter (030) 9014-5517.
Kontaktdaten der JVA Moabit
Justizvollzugsanstalt Moabit, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin
Telefon: (030) 9014-0
Was Angehörige jetzt zusätzlich tun sollten
Neben den organisatorischen Fragen zu Besuch und Kontakt ist für Angehörige vor allem eines wichtig: Warten Sie nicht ab. Kontaktieren Sie umgehend eine Strafverteidigerin, damit diese so schnell wie möglich Akteneinsicht beantragen und sich für eine Freilassung einsetzen kann. Organisatorische Fragen zu Besuch und Kontakt lassen sich parallel dazu klären.
Häufig gestellte Fragen zur Untersuchungshaft in Berlin
In der Regel in der Justizvollzugsanstalt Moabit, der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Landes Berlin. Frauen kommen in die JVA für Frauen in Lichtenberg oder JVA für Frauen in Pankow.
Zweimal monatlich für jeweils 60 Minuten. Bei verfahrenssichernden Anordnungen benötigen Sie zusätzlich einen Sprechschein von Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Der Richter muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung über die Haft entscheiden. Manchmal kann es ein paar Tage länger dauern, aber in der Regel halten sich die Ermittlungsrichter und Ermittlungsrichterinnen an die Frist.
Ein Wechsel ist innerhalb der ersten drei Wochen nach der Beiordnung unproblematisch möglich. Danach wird ein Wechsel schwieriger. Sie können sich aber jederzeit von einem zweiten Anwalt beraten lassen.
Engagierte Strafverteidigerin für Untersuchungshaft in Berlin
Sitzen Sie oder ein Angehöriger in der JVA Moabit in Untersuchungshaft? Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich. Ich nehme umgehend Akteneinsicht, bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde und setze mich engagiert für Ihre Freilassung ein. Kontaktieren Sie mich
- telefonisch unter 030 / 25 78 51 11
- per E-Mail: kontakt@rechtsanwaeltin-goelzer.de
- per WhatsApp: 493025785111
- über das Kontaktformular: Füllen Sie einfach das Formular aus.