Diebstahl: Rechtliche Folgen und professionelle Verteidigung

Wenn Ihnen ein Diebstahl vorgeworfen wird, steht viel auf dem Spiel. Als erfahrene Strafverteidigerin unterstütze ich Sie in dieser schwierigen Situation und kämpfe für Ihre Rechte.

Was tun bei einer Diebstahlsanzeige?

Wenn Sie eine Vorladung oder einen Äußerungsbogen der Polizei wegen eines Diebstahlsvorwurfs erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schweigen Sie gegenüber der Polizei

Sie haben den Drang, den Vorwurf auszuräumen oder zu erklären? Das können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch tun. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Denn jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.

  1. Suchen Sie umgehend anwaltliche Hilfe

Ignorieren Sie das Problem nicht. Suchen Sie sich Hilfe und wenden Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger. Professionelle Unterstützung ist entscheiden.

  1. Akteneinsicht durch Ihren Anwalt

Gerne nehme ich für Sie Akteneinsicht. Ich prüfe die Vorwürfe und berate Sie zum weiteren Vorgehen.

Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf sein und Sie im besten Fall vor einer Strafe schützen. Lassen Sie sich helfen.

Besonderheiten beim Ladendiebstahl

Auch vermeintliche Bagatellen können ernsthafte Folgen haben. Dazu gehört auch der Ladendiebstahl. Er kann vor allem bei Wiederholung oder hohem Warenwert ernste Folgen haben. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, um einen Strafbefehl zu vermeiden.

Mögliche Strafen beim Diebstahl

Einfacher Diebstahl  (§ 242 StGB): Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Besonders schwerer Fall (§ 243 StGB): 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB): 6 Monate bis 10 Jahre

Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB): 6 Monate bis 10 Jahre

Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • der Wert der gestohlenen Sache und der Schaden
  • ob die Tat spontan oder geplant war
  • die Motivation für den Diebstahl (z.B. Notlage oder Bereicherung)
  • Vorstrafen

Es geht um eine geringwertige Sache?

Vor allem beim Ladendiebstahl geht es oft nur um günstige Artikel. Bei solchen geringwertigen Sachen (unter 50 €) ist eine Einstellung des Verfahrens naheliegend, aber nicht selbstverständlich.

Mein Ziel: Einstellung des Verfahrens

Ich setze alles daran, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und einen Eintrag im Führungszeugnis zu verhindern.

Handeln Sie jetzt!

Ein Diebstahlsvorwurf kann Ihre Existenz bedrohen. Als erfahrene Strafverteidigerin stehe ich an Ihrer Seite und kämpfe für Ihre Rechte.

Kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch! Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihren Fall.

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