Raubvorwurf: Was Sie jetzt beachten müssen

Ein Vorwurf wegen Raubes ist kein Bagatelldelikt, sondern ein Verbrechen. – Das Gesetz sieht hierfür eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Genau deshalb dürfen bei einem solchen Vorwurf keine Fehler passieren. Eine unüberlegte Aussage bei der Polizei kann später kaum noch korrigiert werden. Kontaktieren Sie mich umgehend – ich setze mich mit vollem Einsatz für Sie oder Ihren Angehörigen ein.

Ein Angehöriger wurde festgenommen?

Wenn ein Familienangehöriger oder ein Freund wegen Raubes festgenommen wurde, sind Sie vermutlich in großer Sorge – zu Recht, denn bei diesem Vorwurf wird häufig Untersuchungshaft geprüft. Rufen Sie mich direkt an. Als Strafverteidigerin in Berlin kläre ich Sie, wo sich die betroffene Person befindet, nehme so schnell wie möglich Kontakt auf und beantrage Akteneinsicht.

Was ist Raub – und welche Strafe droht?

Raub liegt vor, wenn jemand mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben eine fremde Sache wegnimmt, um sie sich rechtswidrig zuzueignen. Die Gewalt oder Drohung muss dabei gezielt eingesetzt werden, um die Wegnahme zu ermöglichen oder den Widerstand des Opfers zu brechen. Bereits der Versuch ist strafbar. Typische Fälle sind das Abziehen unter Jugendlichen, Überfälle auf Geschäfte oder Tankstellen und Straßenraub im öffentlichen Raum, etwa durch Entreißen von Taschen oder anderen Wertsachen.

Für den einfachen Raub sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor – Raub ist damit im rechtlichen Sinne ein Verbrechen und kein bloßes Vergehen.

Schwerer Raub liegt vor, wenn zusätzliche, besonders gefährliche Umstände hinzukommen. Dazu zählen insbesondere:

  • das Mitführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  • die Begehung als Bande,
  • das tatsächliche schwere Verletzen einer anderen Person durch die Tat.

In diesen Fällen liegt die Mindeststrafe deutlich höher, bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe im Mindestmaß.

Wichtig für die Praxis: Viele Betroffene sind verunsichert, weil sie etwa ein Taschenmesser oder Pfefferspray dabeihatten, ohne es überhaupt eingesetzt zu haben. Ob dies bereits als gefährliches Werkzeug im Sinne des schweren Raubes zu werten ist, hängt von den genauen Umständen ab und ist keineswegs immer eindeutig zu bejahen – hier lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung, da der Strafrahmen beim schweren Raub noch einmal deutlich höher liegt.

Muss ich ins Gefängnis? Die drängendsten Fragen zur Strafe

Weil Raub ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe ist, lautet die berechtigte Sorge vieler Betroffener: Droht mir zwingend Haft? Das hängt immer von den Einzelheiten des Falles ab. Grundsätzlich ist eine Bewährungsstrafe bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich. Auch bei einem Raub kann also eine Bewährungsstrafe verhängt werden. Es kommt darauf an, ob Vorstrafen bestehen, wie die Lebensverhältnisse sind und wie die Tat abgelaufen ist.

Bei schwerem Raub mit einer höheren Mindeststrafe wird eine Bewährung entsprechend schwieriger.

Untersuchungshaft wird bei einem Raubvorwurf in der Praxis häufig geprüft, insbesondere wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr hinzukommen. Der Vorwurf allein rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Mehr zum Thema Untersuchungshaft finden Sie auf meiner Seite zur Untersuchungshaft in Berlin.

Werden Sie zu Unrecht beschuldigt, gilt: Machen Sie keine eigenen Angaben zur Sache, sondern lassen Sie zunächst Akteneinsicht nehmen. Gerade bei Raubvorwürfen mit mehreren Beteiligten oder bei Dunkelheit kommt es in der Praxis erstaunlich häufig zu Verwechslungen oder Fehlidentifizierungen.

Raub im Jugendstrafrecht: Wenn es um „Abziehen“ geht

Ein in der Praxis besonders häufiger Fall betrifft Jugendliche und Heranwachsende: das sogenannte „Abziehen“ – also das Wegnehmen von Wertgegenständen wie Handys, Kopfhörern oder Kleidung unter Gleichaltrigen unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen. Rechtlich handelt es sich dabei meist um einen klassischen Raub, mit derselben Mindeststrafe wie bei Erwachsenen. Für Jugendliche und Heranwachsende greifen aber die besonderen Regeln des Jugendstrafrechts: Die starren Mindeststrafen des allgemeinen Strafrechts gelten hier gerade nicht. Selbst bei einem Vorwurf wie einem schweren Raub kann deshalb mit erzieherischen Maßnahmen oder Zuchtmitteln reagiert werden. Ausführliche Informationen dazu finden Eltern und Betroffene auf meiner Seite zum Jugendstrafrecht.

Vorladung und Durchsuchung: So verhalten Sie sich richtig

Haben Sie eine Vorladung wegen eines Raubvorwurfs erhalten, gilt: Als Beschuldigter müssen Sie nicht zu einer Vernehmung gehen. Nutzen Sie stattdessen sofort Ihr Schweigerecht und lassen Sie sich nicht dazu verleiten, den Vorfall selbst aufzuklären oder richtigzustellen – das ist die Aufgabe Ihrer Verteidigerin.

Wird Ihre Wohnung durchsucht, um Tatbeute oder Tatkleidung zu finden gilt: Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Angaben zur Sache und bestehen Sie darauf, Ihre Verteidigerin zu kontaktieren.

Eine erfahrene Strafverteidigerin kann bei einem Raubvorwurf oft viel erreichen. In meiner Kanzlei werden immer wieder Strafverfahren wegen Raubes eingestellt, nachdem ich eine Stellungnahme für meine Mandanten abgegeben habe. Oft wird der Vorwurf auch auf ein milderes Delikt wie einfachen Diebstahl oder Nötigung reduziert wird. Die genaue Kenntnis der Akte und aller Beweismittel ist ein Grundstein für eine effektive Verteidigung bei Raubvorwürfen.

Pflichtverteidigung bei Raub

Da es sich bei Raub um ein Verbrechen mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr handelt, haben Sie Anspruch auf eine Pflichtverteidigerin. Das gilt unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Sie müssen sich dafür nicht auf einen Ihnen zufällig zugeteilten Anwalt verlassen: Sie können mich dem Gericht direkt als Ihre Wunsch-Pflichtverteidigerin benennen, wenn Sie einen Pflichtverteidiger in Berlin brauchen.

Häufig gestellte Fragen zum Raubvorwurf

Muss ich bei einem Raubvorwurf ins Gefängnis?

Nein, nicht zwingend. Zwar sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Die Strafe kann aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Das ist zumindest möglich, wenn die Strafe zwei Jahre nicht übersteigt. Zudem gelten bei Jugendlichen und Heranwachsenden die strengen Strafrahmen nicht. Hier kommen auch Einstellungen gegen Weisungen und Auflagen in Betracht.

Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich eine Vorladung wegen Raubes erhalten habe?

Nein. Auch bei einem so schwerwiegenden Vorwurf müssen Sie als Beschuldigter nicht zu einer Vernehmung erscheinen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie umgehend eine Verteidigerin.

Was droht bei Raub mit einer Waffe oder Messer?

Als Erwachsener droht Ihnen bei einem Raub mit Waffen oder Messern eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren. Bei Verwendung der Waffe oder des Messers sogar 5 Jahre. Wird ein minder schwerer Fall angenommen, kann sich die Strafe noch einmal reduzieren. Bei Jugendlichen gibt es diese hohen Strafandrohungen nicht.

Notfall-Hotline: Jetzt Kontakt aufnehmen

Ob Sie selbst betroffen sind oder ein Angehöriger festgenommen wurde: Bei einem Raubvorwurf brauchen Sie einen engagierten Strafverteidiger. Als Strafverteidigerin in Berlin stehe ich Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung, nehme umgehend Akteneinsicht und setze mich dafür ein, dass der Vorwurf entkräftet oder zumindest deutlich abgemildert wird. Sie erreiche mich:

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