Fragen & Antworten zum Strafrecht

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und haben eine Vorladung oder einen Äußerungsbogen von der Polizei erhalten? Warum Sie sich jetzt anwaltlich beraten lassen sollten.

Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich – wenn er rechtskräftig wird. Sie wollen wissen, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt und wie Sie eine Verurteilung doch noch verhindern können?

Wenn Sie eine Anklage erhalten haben, sollten Sie sich Hilfe holen. Denn das Verfahren wird sich nicht von selbst erledigen. Noch ist es aber nicht zu spät eine Hauptverhandlung und Verurteilung zu vermeiden.

Nicht an jedem Strafverfahren ist ein Strafverteidiger beteiligt. Ein Anspruch auf die Mitwirkung eines Verteidigers besteht nur in ganz bestimmten Situationen. Man spricht dann von einer notwendigen Verteidigung oder Pflichtverteidigung.

Sie sind von einer Durchsuchung betroffen? Verhalten Sie sich ruhig und suchen Sie sich anwaltliche Hilfe, um die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung zu prüfen und Schlimmeres zu verhindern.

Untersuchungshaft ist die einschneidendste Maßnahme im Strafverfahren. Ich helfe Ihnen, die Freiheitsentziehung so schnell wie möglich zu beenden.

Sind Sie mit einem Urteil nicht zufrieden? Gerne prüfe ich, ob eine Berufung in Ihrem Fall sinnvoll ist und gehe fristgerecht gegen das Urteil vor.

Das Rechtsmittel der Revision ist Ihre letzte Chance, ein Urteil anzufechten, mit dem Sie nicht zufrieden sind. Gerne prüfe ich, ob ich in Ihrem Fall eine Revision einlegen und begründen kann.

In einem Hauptverhandlungstermin sollten Sie dem Gericht und der Staatsanwaltschaft nicht allein gegenüberstehen. Es ist wichtig, dass Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der Ihnen rechtliches Gehör verschafft und Ihre Rechte verteidigt.