Berufung

Sind Sie mit einem Urteil nicht zufrieden? Gerne prüfe ich, ob eine Berufung in Ihrem Fall sinnvoll ist und gehe fristgerecht gegen das Urteil vor.

Berufung nur gegen Urteile des Amtsgerichts

Eine Berufung kann nur gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden. Hat das Verfahren in der ersten Instanz vor dem Landgericht gespielt, ist ausschließlich das Rechtsmittel der Revision zulässig.

Frist zur Einlegung von einer Woche

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt nur eine Woche. Diese Frist dürfen Sie nicht verpassen. Wenn Sie es nicht schaffen, sich innerhalb von einer Woche an einen Rechtsanwalt zu wenden, müssen Sie selbst Berufung einlegen. Ist die Wochenfrist abgelaufen, kann nur unter strengen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.

Neues Gericht, neues Glück

Über die Berufung entscheidet das nächsthöhere Gericht, eine kleine Strafkammer beim Landgericht. Diese ist mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Sie werden also in dem Berufungsverfahren mit neuen Richtern konfrontiert sein. Diese können den Fall auch anders sehen als die Vorinstanz und zu einem besseren Ergebnis kommen. In der Praxis ist es nicht selten, dass das Urteil in der Berufung besser ausfällt.

Ablauf des Berufungsverfahrens

In der Berufung wird der Fall noch einmal neu verhandelt. Es findet eine Berufungshauptverhandlung statt, in der alle Zeugen noch einmal vernommen und neue Beweismittel eingeführt werden können. Waren Sie in dem erstinstanzlichen Verfahren unverteidigt oder mit ihrem Rechtsanwalt nicht zufrieden, ist die Berufung Ihre Chance, einen erfahrenen und engagierten Strafverteidiger zu beauftragen.

Urteil kann schlechter werden

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hat, kann das Urteil schlechter werden. Auch um eine Verschlechterung zu vermeiden, sollten Sie dringend eine Strafverteidigerin für das Berufungsverfahren engagieren.

Mit dem Urteil nicht zufrieden? Termin vereinbaren!

Als Strafverteidigerin vertrete ich regelmäßig Mandanten in der Berufung. Ich kämpfe dafür, dass ein erstinstanzliches Urteil besser ausfällt und meine Mandanten mit einem Ergebnis aus dem Verfahren gehen, mit dem sie zufrieden sind. Sind Sie mit einem erstinstanzlichen Urteil unzufrieden und wollen Berufung einlegen? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch in meiner Kanzlei. In dem Gespräch werde ich mit Ihnen die Chancen der Berufung für Ihren Fall besprechen. Da die Frist zur Einlegung einer Berufung nur eine Woche beträgt, stehe ich auch kurzfristig für Termine zur Verfügung.

Sie sind mit einem Urteil nicht zufrieden und wollen eine Berufung prüfen lassen?