Durchsuchung

Bei einer Haus- oder Geschäftsraumdurchsuchung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft sollten Sie Folgendes beachten: 

Ruhe bewahren

Natürlich fühlen Sie sich machtlos, wenn Ihre Wohnung der Polizei auf den Kopf gestellt wird. Eine Durchsuchung stellt einen massiven Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Sie können gegen die Durchsuchung aber erstmal nichts unternehmen. Bleiben Sie also ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Das würde die Situation nur schlimmer machen.

Durchsuchungsbeschluss fordern

Lassen Sie sich von der Polizei immer den Durchsuchungsbeschluss geben. Sie haben einen Anspruch darauf. In dem Beschluss steht, warum Ihre Wohnung durchsucht wird und was genau die Polizei bei Ihnen sucht. Die meisten Durchsuchungen werden durchgeführt, um gestohlene Sachen, Geld, Drogen, Waffen, gefälschte Unterlagen oder Kinderpornografie zu finden. In dem Durchsuchungsbeschluss muss aufgeführt sein, was bei der Durchsuchung gefunden werden soll.

Keine Angaben zum Tatvorwurf

Polizeibeamten versuchen immer wieder, während der Durchsuchung an Informationen zum Tatvorwurf zu kommen. Eine Durchsuchung nimmt Zeit in Anspruch. Die Polizei nutzt diese Zeit oft, um Sie in lockere Gespräche zu verwickeln. Auch wenn Ihnen die Beamten verständnisvoll erscheinen, sollten Sie auf keinen Fall Angaben zur Sache machen. Lassen Sie sich nicht zu irgendwelchen Äußerungen drängen. Beantworten Sie auch keine Fragen zu dem was die Polizei findet. Sagen Sie den Polizeibeamten, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Bleiben Sie bei dieser Entscheidung, egal wie lange die Durchsuchung dauert.

Beschlagnahme von Gegenständen

Wenn die Polizei bei der Durchsuchung Beweismittel findet, kann Sie diese ohne Ihr Einverständnis mitnehmen. Sagen Sie aber deutlich, dass Sie mit der Mitnahme der Gegenstände nicht einverstanden sind. Denn wenn Sie der Mitnahme der Gegenstände nicht zustimmen, muss ein Gericht darüber entscheiden, ob die Polizei die Gegenstände behalten und auswerten darf.

Bestehen Sie unbedingt darauf, dass ihr Widerspruch in dem Durchsuchungsprotokoll vermerkt wird.

Zufallsfunde

Im Durchsuchungsbeschluss steht, nach welchen Gegenständen die Polizei bei Ihnen sucht. Es kann aber auch passieren, dass die Polizei bei der Durchsuchung verdächtige Gegenstände findet, die nicht im Durchsuchungsbeschluss stehen. Diese Gegenstände werden als „Zufallsfunde“ bezeichnet. In der Praxis passiert es nicht selten, dass zum Beispiel Drogen oder Waffen zufällig gefunden werden.

Sie können solche Zufallsfunde vermeiden, indem Sie die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Sachen freiwillig herausgeben. Die Polizei hat dann keinen Grund mehr, ihre Wohnung zu durchsuchen. Zwar sind Sie nicht verpflichtet, die gesuchten Gegenstände freiwillig herauszugeben. Sie müssen aber davon ausgehen, dass die Polizei die Gegenstände ohnehin findet.

Keine Passwörter

Verraten Sie der Polizei niemals Ihre Passwörter. Die Polizei wird Sie nach den Passwörtern für alle technischen Geräte fragen, die sie mitnimmt. Oft nimmt die Polizei ihr Handy oder Ihren Laptop mit. Nennen Sie Ihre Passwörter nicht. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Die Polizei muss technische Geräte selbst entschlüsseln. Viele Geräte können von der Polizei nicht entschlüsselt werden. Jedenfalls dauert die Entschlüsselung aber oft sehr lange.

Auch wenn Sie auf Ihr technisches Gerät angewiesen sind, sollten Sie Ihr Passwort nie bei der Durchsuchung nennen. Gehen Sie immer erst zu einem Strafverteidiger. Sie können der Polizei die Passwörter auch noch später nennen, wenn das in Ihrem Fall sinnvoll sein sollte.

Strafverteidiger anrufen

Kontaktieren Sie bei einer Dursuchung umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Zwar kann auch ein Verteidiger die Durchsuchung nicht stoppen. Er wird aber überprüfen, ob die Durchsuchung rechtmäßig war. Dafür wird der Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.

Sind bei der Durchsuchung Fehler passiert, dürfen die aufgefundenen Gegenstände häufig nicht gegen Sie verwendet werden. Es besteht dann ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Fehlerhaft ist die Durchsuchung zum Beispiel, wenn sie nicht von einem Richter angeordnet wurde. Auch ein unvollständiger Durchsuchungsbeschluss kann dazu führen, dass aufgefundene Beweise nicht verwertet werden können.

Rufen Sie mich an, wenn Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume durchsucht wurden. Ich überprüfe für Sie, ob die Durchsuchung rechtmäßig war. In dringenden Fällen können Sie mich unter meiner Notfallnummer erreichen. Auch am Wochenende und außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Holen Sie sich im Falle einer Durchsuchung schnellstmöglich Hilfe!

In einer Stresssituation wie einer Durchsuchung kann es zu vielen Fehlern kommen – auf Seiten der Polizei ebenso wie bei den Betroffenen. Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Situation mit meinem Fachwissen zur Seite.

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