Revision

Revision: Letzter Schritt zur Urteilsanfechtung

Das Rechtsmittel der Revision ist Ihre letzte Chance, ein Urteil anzufechten, mit dem Sie nicht zufrieden sind. Gerne prüfe ich, ob ich in Ihrem Fall eine Revision einlegen und begründen kann.

Revision gegen Urteile des Amtsgerichts oder Landgerichts

Eine Revision kann sowohl gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts als auch Landgerichts eingelegt werden. Zudem ist sie gegen Berufungsurteile der Landgerichte statthaft.

Schriftliches Revisionsverfahren

Im Gegensatz zur Berufung handelt es sich bei der Revision um ein rein schriftliches Verfahren. Eine Hauptverhandlung findet nur in absoluten Ausnahmefällen statt.

In der Revision wird das Urteil durch das höhere Gericht auf Rechtsfehler oder Verfahrensfehler überprüft. Verfahrensfehler können allerdings nur unter strengen Voraussetzungen gerügt werden. Nicht alles, was Laien als Fehler empfinden, ist mit der Revision angreifbar.

Geringe Erfolgsquote – Steigern Sie Ihre Chancen

Man muss wissen, dass Revisionen nur in etwa 3 % der Fälle erfolgreich sind. Es ist daher wichtig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der auf das Revisionsrecht spezialisiert ist. Nur so können Sie die Chancen erhöhen, dass Ihre Revision nicht als offensichtlich unbegründet verworfen wird.

Frist von einer Woche für das Einlegen einer Revision

Ob Sie gegen das Urteil vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb von einer Woche nach Urteilsverkündung entscheiden. Lassen Sie sich also schnell beraten, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, Revision einzulegen.

Wenig Zeit für das Schreiben einer Revision

Sobald das Urteil zugestellt wird, läuft die Revisionsbegründungsfrist von einem Monat. Wollen Sie das Urteil angreifen, sollten Sie sich sofort nach der Urteilsverkündung an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden. Fangen Sie erst in der letzten Woche der Revisionsbegründungsfrist an, nach einem Anwalt zu suchen, werden Sie niemanden mehr finden, der innerhalb dieser Zeit die Akte anfordern und eine Revision schreiben kann. Zögern Sie deshalb nicht und wenden Sie sich sofort an den Strafverteidiger Ihres Vertrauens.

Anwaltswechsel in der Revisionsinstanz

In manchen Fällen macht es Sinn, den Anwalt in der nächsten Instanz zu wechseln. Damit Sie keine Zeit und keine Verteidigungschancen verlieren, sollten Sie umgehend nach der Urteilsverkündung an einen anderen Rechtsanwalt wenden. Ihr neuer Anwalt benötigt Zeit, sich in den Fall einzuarbeiten und die Revision für Sie zu schreiben.

Termin für Beratung vereinbaren

Wollen Sie gegen ein Urteil mit der Revision vorgehen? Ich lege Revision für Sie ein und begründe diese. Melden Sie sich so früh wie möglich, um kurzfristig einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

    * Pflichtfelder