Sie haben eine Anklageschrift erhalten?

Wenn Sie eine Anklage erhalten haben, wird es höchste Zeit sich Hilfe holen. Denn das Verfahren wird sich nach der Anklageerhebung nicht mehr von selbst erledigen. Noch ist es aber nicht zu spät eine Hauptverhandlung und Verurteilung zu vermeiden.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft erhebt eine Anklage, wenn sie meint, Ihnen eine Straftat nachweisen zu können. Haben Sie bereits etwas zur Sache gesagt und den Vorwurf bestritten, wissen Sie jetzt, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen nicht glaubt.

Gericht entscheidet über die Anklage

Die Staatsanwaltschaft schickt die Anklage zum Gericht. Das Gericht entscheidet dann, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Vorsicht mit eigenen Beweiserhebungen

Bevor das Gericht die Anklage zulässt, stellt es Ihnen die Anklage zu. Es gibt Ihnen Gelegenheit, sich zur Anklage zu äußern und Beweiserhebungen zu beantragen. Dazu setzt das Gericht oft nur eine sehr kurze Frist. Dies ist Ihre Chance, das Gericht von der wahren Geschichte zu überzeugen.

Ohne Akteneinsicht und anwaltliche Beratung sollten Sie allerdings keine vorschnellen Angaben machen. Denn alles was Sie jetzt schreiben, kann in der Verhandlung gegen Sie verwendet werden. Das Gericht wird sich von Ihren Angaben nicht überzeugen lassen und einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmen.

Strafverteidigerin anrufen

Mit der Anklageschrift sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Ihr Rechtsanwältin kann beantragen, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Machen Sie ohne Akteneinsicht und anwaltliche Beratung Angaben zur Anklage, riskieren Sie eine Verurteilung in der Hauptverhandlung.

Sie wollen Ihre Anklageschrift überprüfen lassen?

Als Fachanwältin für Strafrecht rate ich Ihnen, sich nicht allein gegen eine Anklage zu wehren und sich kompetent unterstützen zu lassen. Gerne bespreche ich die Anklageschrift in einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen. Sollten Sie mich daraufhin mit Ihrer Verteidigung beauftragen, nehme ich für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte. Nur so lässt sich überprüfen, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen Sie in den Händen hat und welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall Erfolg haben kann.

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