Anklageschrift
Sie haben eine Anklageschrift erhalten und wollen wissen, was Sie nun tun sollen?
Wenn Sie bereits eine Anklage erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln. Es ist noch nicht zu spät, eine Hauptverhandlung und Verurteilung zu vermeiden.
Abgeschlossene Ermittlungen
Sind die Ermittlungen abgeschossen, hat die Staatsanwaltschaft verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Wenn Sie meint, Ihnen eine Straftat nachweisen zu können, erhebt sie Anklage.
Gericht entscheidet über die Anklage
Die Staatsanwaltschaft schickt die Anklageschrift zum Gericht. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Bevor das Gericht die Anklage zulässt, stellt es Ihnen die Anklage zu. Dabei gibt Ihnen das Gericht Gelegenheit, sich zur Anklage zu äußern. Auch fordert das Gericht Sie auf, innerhalb einer kurzen Zeit Beweiserhebungen zu beantragen. An dieser Stelle können Sie das Gericht davon überzeugen, die Anklage nicht zuzulassen. Da das Gericht aber oft sehr schnell über die Zulassung der Anklage entscheidet, sollten Sie dringend handeln. Denn ist die Anklage erst einmal zugelassen, wird über die Tatvorwürfe mit hoher Wahrscheinlichkeit öffentlich verhandelt.
Anklageschrift überprüfen lassen
Als Rechtsanwältin für Strafrecht rate ich Ihnen, diese Chance nicht zu verpassen. In einem kostenlosen Erstgespräch bespreche ich die Anklageschrift mit Ihnen. Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, nehme ich für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte. Nur so lässt sich überprüfen, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen Sie in der Hand hat. Nach der Akteneinsicht können wir auch gemeinsam eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.
