Urkundenfälschung: Folgen und Verteidigung

Ob Vorladung, Strafbefehl oder Anklage: Bei einem Vorwurf der Urkundenfälschung sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Melden Sie sich direkt telefonisch unter 030 / 25 78 51 11 oder per WhatsApp: 493025785111 oder E-Mail: kontakt@rechtsanwaeltin-goelzer.de und vereinbaren Sie einen Termin.

Auf dieser Seite erfahren erkläre ich als Strafverteidigerin in Berlin, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche Strafen drohen und was Sie jetzt tun müssen.

Was ist Urkundenfälschung?

Der Begriff der Urkundenfälschung erfasst nach dem Gesetz unterschiedliche Handlungsformen:

Das Herstellen einer unechten Urkunde. Hierbei wird ein Dokument angefertigt, das den Eindruck erweckt, von einer anderen Person als dem tatsächlichen Aussteller zu stammen. Klassischerweise, wenn jemand ein Schriftstück im Namen eines anderen erstellt und dabei dessen Unterschrift nachahmt oder fälscht.

Das Verfälschen einer echten Urkunde. Hier existiert ein echtes Dokument, das nachträglich inhaltlich verändert wird, ohne dass der ursprüngliche Aussteller damit einverstanden ist. Dies kann durch das nachträgliche Ändern von Zahlen auf einer Rechnung, das Einfügen einer zusätzlichen Klausel in einen bereits unterschriebenen Vertrag oder das Verändern einer Note auf einem Zeugnis geschehen.

Das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde. Strafbar macht sich auch, wer eine bereits gefälschte oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr vorlegt oder verwendet, selbst wenn er sie nicht selbst hergestellt oder verändert hat. Das betrifft zum Beispiel denjenigen, der einen gefälschten Impfausweis oder ein verfälschtes Zeugnis lediglich vorzeigt oder einreicht.

Was gilt überhaupt als Urkunde?

Eine Urkunde ist nicht auf amtliche Dokumente beschränkt. Jedes Schriftstück, das eine Erklärung enthält und im Rechtsverkehr als Beweis dienen soll, ist eine Urkunde. Darunter fallen in der Praxis unter anderem:

  • Verträge und Vertragsunterlagen
  • Rechnungen und Quittungen
  • Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Atteste und Impfausweise
  • Führerscheine und Ausweisdokumente
  • Unterschriebene Erklärungen und Bestätigungen jeder Art

Auch bestimmte technische Aufzeichnungen und elektronisch gespeicherte, beweiserhebliche Daten werden rechtlich ähnlich behandelt wie klassische Papierurkunden und können Gegenstand eines entsprechenden Vorwurfs sein. Umstritten sind auch Kopien, die nur unter bestimmten Voraussetzungen als Urkunden gelten.

Worauf kommt es für die Strafbarkeit an?

Für eine Strafbarkeit reicht es nicht aus, dass objektiv eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegt. Erforderlich ist zusätzlich, dass der Täter vorsätzlich handelt und die Absicht hat, im Rechtsverkehr zu täuschen. Er muss darauf abzielen, dass ein anderer die Urkunde für echt hält und sich in seinem rechtlich relevanten Verhalten davon beeinflussen lässt. Genau diese subjektive Seite ist in der Praxis häufig ein entscheidender Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Verteidigung.

Welche Strafe droht bei Urkundenfälschung?

Der Grundtatbestand der Urkundenfälschung sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung – liegt der Strafrahmen deutlich höher, bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Ob im Einzelfall eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt wird, hängt maßgeblich davon ab, wie die Tatumstände sind, welcher Schaden entstanden ist und ob bereits einschlägige Vorstrafen vorliegen. In vielen Fällen – insbesondere bei einer einmaligen, nicht schwerwiegenden Tat – ist auch eine Einstellung des Verfahrens realistisch.

Brauche ich einen Spezialisten für Strafrecht?

Ja, unbedingt. Urkundenfälschung ist rechtlich oft komplexer, als es zunächst scheint. Schon die Frage, ob ein Dokument überhaupt eine Urkunde im rechtlichen Sinne darstellt, ist oft nicht einfach zu beantworten. Dies gilt insbesondere, wenn Dokumente digital eingereicht werden. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt diese Feinheiten und die Praxis der zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte genau.

Ich bin als Fachanwältin für Strafrecht in Berlin bei Vorwürfen wegen Urkundenfälschung tätig. Ich verteidige regelmäßig gegenüber der Polizei Berlin, Amtsanwaltschaft Berlin, Staatsanwaltschaft Berlin und dem Amtsgericht Tiergarten, aber auch bundesweit.

Bestehen Chancen auf eine Einstellung?

Gerade bei einer erstmaligen, nicht schwerwiegenden Urkundenfälschung mit überschaubarem Schaden bestehen gute Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. In manchen Fällen macht es Sinn, der Staatsanwaltschaft dazu die Zahlung einer Geldauflage anzubieten. Eine Verfahrenseinstellung kommt jedoch nicht von selbst zustande: Es braucht eine gut begründete, frühzeitige Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft durch eine schriftliche Stellungnahme, die entlastende Umstände darlegt und auf eine Verfahrenseinstellung hinwirkt.

Kann ein Anwalt eine Gerichtsverhandlung verhindern?

Ja. In meiner Praxis ist oft das primäre Verteidigungsziel, eine Gerichtsverhandlung im Kriminalgericht Moabit zu verhindern. Gelingt es, die Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren von einer Einstellung zu überzeugen, kommt es erst gar nicht zu einer Anklage und damit auch nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Das ist für die meisten Mandanten – gerade bei beruflich sensiblen Positionen – ein entscheidender Vorteil.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit mir ab?

Nehmen Sie mit mir Kontakt wegen dem Vorwurf der Urkundenfälschung auf, bespreche ich mit Ihnen zunächst den Ablauf des Verfahrens und die Kosten der Verteidigung. Sobald Sie mich beauftragt haben, beantrage ich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Wie schnell die Akte tatsächlich vorliegt, hängt von der jeweiligen Behörde ab – ich hake hier aber konsequent nach, damit keine Zeit verloren geht.

Muss ich trotz eines beauftragten Anwalts noch selbst zur Polizei? Nein. Sobald Sie mich beauftragt haben, sage ich einen anstehenden Vernehmungstermin für Sie ab. Sie müssen sich um diesen Kontakt nicht mehr selbst kümmern.

Übernehme ich die gesamte Kommunikation? Ja. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Beauftragung kommuniziere ich vollständig mit Polizei und Staatsanwaltschaft für Sie. Sie müssen selbst keine Anrufe entgegennehmen oder Schreiben beantworten.

Was sollten Sie zum Erstgespräch mitbringen? Bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen mit – etwa eine erhaltene Vorladung, einen Strafbefehl, ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie, falls vorhanden, die betroffenen Dokumente oder sonstige für den Fall relevante Unterlagen.

Schnell einen Termin vereinbaren

Gerade wenn eine Frist läuft – etwa die zweiwöchige Einspruchsfrist bei einem Strafbefehl oder ein bevorstehender Vernehmungstermin – zählt jeder Tag. Melden Sie sich in diesen Fällen telefonisch, ich vergebe kurzfristige Termine. Eine erste Kontaktaufnahme ist auch unkompliziert per E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular möglich.

Häufig gestellte Fragen zur Urkundenfälschung


Was kostet ein Anwalt bei Urkundenfälschung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität Ihres Falls. In der Regel arbeite ich mit einer pauschalen Vereinbarung für das Ermittlungsverfahren. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Auch eine Ratenzahlung ist bei mir möglich. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch bespreche ich die Rechtsanwaltskosten mit Ihnen, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung beim Vorwurf Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung ist ein Vorsatzdelikt. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Verteidigung bei vorsätzlichen Straftaten gar nicht oder leisten rückwirkend, wenn das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt. Dazu müssen Sie über einen sogenannten erweiterten Straf-Rechtsschutz verfügen. Werfen Sie frühzeitig einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen.

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger bei Urkundenfälschung?

Nein. In der Regel haben Sie keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Anders sieht es nur aus, wenn Sie bereits vorbestraft sind und eine erhebliche Strafe droht. Sind Sie das erste Mal auffällig geworden, müssen Sie die Anwaltskosten selbst tragen.

Wie hoch sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens?

Wird Ihnen das erste Mal eine Urkundenfälschung vorgeworfen? Dann haben Sie gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens. Es kommt aber immer auf den Fall an. Nutzen Sie Ihre Chancen auf eine Einstellung mit einer einer frühzeitigen, gut begründeten Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Welche Strafe bekomme ich bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung?

Bei einem einfachen Fall der Urkundenfälschung droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Als Ersttäter werden Sie zunächst eine Geldstrafe bekommen. Hier ist es wichtig, eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.

Wird eine Verurteilung wegen Urkundefälschung im Führungszeugnis eingetragen?

Wenn Sie zu einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen verurteilt werden, wird diese Verurteilung in Ihr Führungszeugnis eingetragen. Dies gilt es zu verhindern, damit Sie keine beruflichen Nachteile erleben. Haben Sie bereits eine Verurteilung in Ihrem Register, werden auch geringere Geldstrafen im Führungszeugnis sichtbar.

Haben Sie ein Schreiben wegen Urkundenfälschung erhalten?

Haben Sie bereits ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht wegen Urkundenfälschung erhalten? Warten Sie nicht bis kurz vor Fristende – kontaktieren Sie mich sofort.

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