Über mich

Engagierte Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht in Berlin

Als Strafverteidigerin und spezialisierte Fachanwältin für Strafrecht setze ich mich in Berlin und bundesweit für Menschen ein, die sich mit den Vorwürfen der Ermittlungsbehörden konfrontiert sehen. Egal ob schuldig oder unschuldig – die Rechte von Beschuldigten müssen eingehalten und verteidigt werden – dafür kämpfe ich. Meinen Mandanten und Mandantinnen begegne ich auf Augenhöhe, denn ich weiß, dass jeder von uns in die Situation kommen kann, einer Straftat beschuldigt zu werden.

15 Jahre Erfahrung in der Berliner Strafverteidigung

Das Strafrecht ist meine absolute Leidenschaft. Bereits vor meiner Zulassung als Rechtsanwältin war ich jahrelang für eine renommierte Berliner Strafrechtskanzlei tätig. Seit der Gründung meiner eigenen Kanzlei im Jahr 2019 vertrete ich Mandanten ausschließlich im Strafrecht.

Ihre Vorteile bei meiner Verteidigung

  • Spezialisierung: Ausschließliche Tätigkeit in der Strafverteidigung.
  • Expertise: Offizieller Titel Fachanwältin für Strafrecht durch theoretische und praktische Erfahrung.
  • Aktuelles Wissen: Regelmäßige Fortbildungen garantieren eine Verteidigung auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
  • Ortskenntnis: Jahrelange Erfahrung vor den Berliner Ermittlungsbehörden und Gerichten (Kriminalgericht Moabit, Staatsanwaltschaft Berlin, Amtsanwaltschaft Berlin, Polizei Berlin).

Gegen Sie wird ein Strafverfahren geführt?

Ob Vorladung der Polizei, Hausdurchsuchung, Anklageschrift oder Strafbefehl – reagieren Sie nicht unüberlegt. Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich Ihre Interessen in Berlin und Umgebung: kompetent, durchsetzungsstark und engagiert.

Kontaktieren Sie meine Kanzlei in Berlin für eine schnelle Erstberatung.

Kosten

Was kostet eine Strafverteidigung? Transparente Anwaltskosten im Strafrecht

Wer mit einem Ermittlungsverfahren oder einer Anklage konfrontiert ist, stellt sich schnell die Frage: Was kostet ein Fachanwalt für Strafrecht? Die Kosten einer erfolgreichen Strafverteidigung hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Als Strafverteidigerin setze ich auf volle Kostentransparenz von Anfang an – damit Sie sich ohne finanzielle Überraschungen voll und ganz auf Ihre Verteidigung konzentrieren können. Sie wollen wissen, was ein Anwalt im Strafverfahren kostet?

Pflichtverteidigung vs. Wahlverteidigung: Wer zahlt die Kosten?

In Deutschland wird rechtlich zwischen einem selbst gewählten Anwalt (Wahlverteidiger) und einem gerichtlich bestellten Anwalt (Pflichtverteidiger) unterschieden.

Wann bekommen Sie einen Pflichtverteidiger (§ 140 StPO)?

Ein Pflichtverteidiger wird nicht in jedem Strafverfahren beigeordnet, sondern nur in Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO). Dies ist unter anderem der Fall, wenn:

  • Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht,
  • das Verfahren vor dem Schöffengericht oder Landgericht verhandelt wird,
  • sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet,
  • die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist.

Wichtiger Hinweis zum Pflichtverteidiger:

Der Begriff „Pflichtverteidiger“ bedeutet nicht, dass die Verteidigung kostenlos ist. Der Staat streckt die Gebühren vor. Werden Sie freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten. Werden Sie jedoch verurteilt, fordert der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten im Nachgang von Ihnen zurück.

Transparente Gebührenmodelle bei mir: Die Pauschalgebühr

Wenn kein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt (oder Sie mich als Wahlverteidigerin beauftragen), schließen wir eine individuelle Honorarvereinbarung ab. In meiner Kanzlei haben sich folgende Modelle bewährt:

GebührenmodellFunktionsweiseIhr Vorteil
Pauschalhonorar (Standard)Sie zahlen einen fest vereinbarten Gesamtbetrag für den definierten Verfahrensabschnitt.Maximale Transparenz: Egal wie umfangreich die Ermittlungsakte ist oder wie lange Besprechungen dauern – der Preis steht von Anfang an fest.
StundensatzDie Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich aufgelaufenen Zeitaufwand.Ideal bei sehr spezifischen, klar abgrenzbaren Einzelleistungen oder komplexen Strafsachen.
Gesetzliche Gebühren (RVG)Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.Kommt vor allem bei kleineren Verfahren oder Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung zum Tragen.

Sie sollten sich auch ohne Anspruch auf einen Pflichtverteidiger von einem Anwalt vertreten lassen. Mit diesem können Sie individuelle Vereinbarungen über die Höhe der Gebühren treffen.

Sie möchten einen konkreten Betrag für Ihren Fall erfahren?

Jeder Fall ist individuell. Schildern Sie mir kurz Ihren Vorwurf – Sie erhalten umgehend eine kostenfreie und unverbindliche Honorareinschätzung.

Ratenzahlung: Flexible Lösungen für Ihr Budget

Ein Strafverfahren kommt meist unerwartet und stellt eine finanzielle Belastung dar. Mir ist bewusst, dass die Anwaltskosten oft nicht auf einmal aufgebracht werden können. Deshalb biete ich meinen Mandanten nach Absprache faire und flexible Ratenzahlungen an. Sprechen Sie mich im Erstgespräch ganz offen darauf an.

Gibt es Prozesskostenhilfe (PKH) im Strafrecht?

Nein. Für Beschuldigte in einem Strafverfahren gibt es im deutschen Recht keine Prozesskostenhilfe. Die staatliche Unterstützung im Strafrecht erfolgt ausschließlich über das Instrument der Pflichtverteidigung.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Das hängt stark von Ihrer Police und dem konkreten Tatvorwurf ab:

Vorwurf von Vorsatzdelikten: Bei reinen Vorsatztaten (z. B. Diebstahl, Betrug, Raub, Körperverletzung) verweigern Versicherungen oft die Deckung. Spezialisierte Erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten meistens vorläufig und fordern sie nur im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes zurück.

  • Prüfen Sie Ihre Police: Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen sogar die Kosten für eine Vergütungsvereinbarung im Strafverfahren. Lesen Sie die Bedingungen in Ihrem Vertrag aber sorgfältig durch.
  • Häufige Ausschlüsse: Viele Versicherungen schließen vorsätzliche Straftaten aus. Damit ist so gut wie jeder Vorwurf im Strafrecht ausgeschlossen.

Gegen Sie wird ermittelt? Lassen Sie sich beraten.

Warten Sie bei einer Vorladung oder einem Anhörungsbogen nicht ab. Eine frühzeitige Weichenstellung spart oft nicht nur Nerven, sondern verhindert teure Folgemaßnahmen oder Gerichtsverhandlungen.

Erstgespräch vereinbaren

Ich biete Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch an, um die Kosten für Ihren Fall abzuschätzen und Sie über meine Gebühren für Ihre Verteidigung zu informieren.

kontakt@rechtsanwaeltin-goelzer.de

030 / 25 78 51 11

Thomasiusstraße 1
10557 Berlin