Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wissen nicht, was der Strafbefehl bedeutet und wie Sie dagegen vorgehen können?

Zunächst sollten Sie wissen, dass ein Strafbefehl einer Verurteilung gleichsteht, wenn er rechtskräftig ist. Rechtskraft bedeutet, dass Sie gegen den Strafbefehl nicht mehr vorgehen können.

Zwar wird bei einem Strafbefehl keine Hauptverhandlung zu den Tatvorwürfen durchgeführt. Trotzdem treten mit der Rechtskraft des Strafbefehls alle nachteiligen Folgen einer Verurteilung ein. Das bedeutet auch, dass die Verurteilung in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Die Verurteilung wird unter bestimmten Voraussetzungen sogar in Ihrem Führungszeugnis vermerkt. Dies gilt zum Beispiel für Verurteilungen zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Steht die Verurteilung in Ihrem Führungszeugnis, gelten Sie als vorbestraft.

Mit dem Strafbefehlsverfahren kann die Justiz schnell und kostengünstig zu einer Verurteilung kommen. Sie kann im Strafbefehl zahlreiche Sanktionen aussprechen. Mit dem Strafbefehl können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt und die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

Frist nicht verpassen und Einspruch einlegen

Wenn Sie sich gegen einen Strafbefehl zur Wehr setzen wollen, müssen Sie rechtzeitig Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Sie müssen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Wenn Sie den Einspruch fristgerecht eingelegt haben, bestimmt das Gericht einen Termin für die Hauptverhandlung. Der Strafbefehl wird erstmal nicht rechtskräftig.

In dem Termin zur Hauptverhandlung haben Sie dann die Möglichkeit, sich gegen den Tatvorwurf zu verteidigen. Bestreiten Sie den Tatvorwurf, wird das Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme durchführen. Bei der Beweisaufnahme vernimmt das Gericht oft Zeugen, verliest Urkunden, hört Sachverständige an oder nimmt andere Beweisstücke in Augenschein. Am Ende der Beweisaufnahme steht ein Urteil. Wenn Sie verurteilt werden, können Sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Kein Verschlechterungsverbot

Zu beachten ist, dass sich der Einspruch gegen den Strafbefehl für Sie auch negativ auswirken kann. Denn es gibt kein Verschlechterungsverbot im Strafbefehlsverfahren. Das bedeutet, dass Sie in der Hauptverhandlung zu einer Strafe verurteilt werden können, die höher ist als die Strafe im Strafbefehl. Es ist daher ratsam, sich vor dem Einspruch gegen den Strafbefehl anwaltlich beraten zu lassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, nur teilweise gegen den Strafbefehl vorzugehen. Man kann zum Beispiel nur die Höhe der Strafe angreifen. Ein guter Strafverteidiger wird Ihnen erläutern, auf welchen Wegen Sie gegen einen Strafbefehl vorgehen können. Er wird mit Ihnen auch die Vor- und Nachteile eines Einspruchs besprechen.

Auch wenn Sie die Frist zur Einlegung des Einspruchs versäumt haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Wenn Sie nichts dafür können, dass die Frist abgelaufen ist, kann der Einspruch auch noch nachträglich eingelegt werden.

Strafbefehl überprüfen lassen

Wenden Sie sich mit dem Strafbefehl an einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Gerne berate ich Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, wie Sie gegen den Strafbefehl vorgehen können. Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, kann ich für Sie Einspruch einlegen. Auch erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Verteidigungsstrategie für die dann anstehende Hauptverhandlung.

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