Sie oder ein Freund oder Angehöriger wurden festgenommen? Was passiert nach einer Verhaftung und wie sollten Sie sich verhalten?
Eine Verhaftung ist die schwerste Maßnahme im Strafverfahren. Trotzdem sollten Sie nicht in Panik verfallen. Denn für den weiteren Verlauf des Verfahrens ist entscheidend, wie Sie sich nach der Verhaftung verhalten. Als Strafverteidigerin rate ich Ihnen, unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich sofort an einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden.
Keine Angaben zum Tatvorwurf
Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wird versuchen, Sie nach Ihrer Festnahme zu einer Aussage zu bewegen. Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Sagen Sie nichts zum Tatvorwurf. Auch dann nicht, wenn Polizeibeamte oder Staatsanwälte ankündigen, dass Sie bei einem Geständnis milder bestraft oder aus der Haft entlassen werden. Solche Aussagen sind falsch. Sie werden nur gemacht, um Sie zu einem Geständnis zu bewegen. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft haben Einfluss auf die Höhe der Strafe. Nur das Gericht entscheidet über die Höhe Ihrer Strafe. Auch kann nur das Gericht bestimmen, wie lange Sie in Haft bleiben.
Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren
Nach Ihrer Festnahme sollten Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger anrufen. Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf bevor Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben.
Sie haben jederzeit das Recht auf einen Verteidiger. Darüber muss die Polizei Sie bei Ihrer Festnahme belehren. Die Polizei muss Ihnen auch die Möglichkeit geben, einen Verteidiger anzurufen. Dazu muss sie Ihnen Telefonnummern von Strafverteidigern in Ihrer Stadt nennen.
Sagen Sie der Polizei, dass Sie einen Verteidiger sprechen wollen! Die Polizei darf Sie dann nicht mehr befragen, bis der Verteidiger bei Ihnen ist.
Was nach der Verhaftung passiert
Spätestens am Tag nach Ihrer Festnahme muss ein Haftrichter entscheiden, ob Sie in Haft bleiben. Der Termin, in dem der Richter über die Haft entscheidet, heißt Vorführtermin. An dem Vorführtermin nimmt auch die Staatsanwaltschaft teil. Der Richter kann in dem Termin entscheiden, dass Sie freigelassen werden. Er kann aber auch anordnen, dass Sie in Untersuchungshaft kommen. Dazu erlässt der Richter einen Haftbefehl.
Bei dem Vorführtermin sollte Sie ein Verteidiger unterstützen. Er kann sich für Ihre Freilassung einsetzen. Der Verteidiger wird zunächst versuchen, die Anordnung der Untersuchungshaft ganz zu verhindern. Er kann aber auch eine Haftverschonung beantragen. Im Fall der Haftverschonung wird Ihnen der Richter bestimmte Auflagen machen. Solange Sie diese Auflagen erfüllen, müssen Sie nicht ins Gefängnis. Eine solche Auflage kann zum Beispiel die Bezahlung einer Kaution sein. Der Richter kann aber auch verlangen, dass Sie sich in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht tun, müssen Sie doch ins Gefängnis.
Verhaftung von Angehörigen oder Freunden
Auch wenn Ihr Freund oder jemand aus Ihrer Familie verhaftet wurde, sollten Sie so schnell wie möglich einen Verteidiger kontaktieren. Der Verteidiger wird zunächst herausfinden, wo Ihr Angehöriger von der Polizei hingebracht wurde. Dafür benötigt er den Namen und das Geburtsdatum Ihres Angehörigen. Auch wann und wo die Festnahme stattgefunden hat, sollten Sie dem Verteidiger mitteilen. Sobald der Verteidiger weiß, wo Ihr Angehöriger ist, wird er sofort zu diesem fahren. Es zählt hier jede Minute. Je schneller ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto eher kann er die Freilassung Ihres Angehörigen erreichen.
- Telefonisch unter 030 / 25 78 51 11
- Per E-Mail: kontakt@rechtsanwaeltin-goelzer.de
- Über das Kontaktformular: Füllen Sie einfach das Formular aus.