Verhaftung in Berlin: Schnelle Hilfe bei Festnahme und Untersuchungshaft
Sie oder ein Angehöriger wurden in Berlin festgenommen? Dann zählt jede Stunde. Als Fachanwältin für Strafrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin setze ich mich dafür ein, dass Sie oder Ihr Angehöriger so schnell wie möglich wieder freikommen.
Festnahme und Untersuchungshaft: Was ist der Unterschied?
Oftmals wird eine Person erst vorläufig festgenommen, etwa direkt am Tatort oder bei einer Kontrolle. Diese vorläufige Festnahme darf nicht beliebig lange dauern: Spätestens am Tag nach der Festnahme muss die betroffene Person einem Haftrichter vorgeführt werden. In Berlin ist hierfür das Amtsgericht Tiergarten – in Moabit oder beim Bereitschaftsgericht – zuständig. Der Haftrichter entscheidet dann, ob die Person wieder freigelassen wird oder ob Untersuchungshaft angeordnet wird.
Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?
Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme, um das Strafverfahren zu sichern. Sie darf nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und zusätzlich ein Haftgrund vorliegt. Die wichtigsten Haftgründe sind:
- Fluchtgefahr: Es besteht die Sorge, dass sich die betroffene Person dem Verfahren durch Flucht entziehen könnte.
- Verdunkelungsgefahr: Es wird befürchtet, dass Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden könnten.
- Wiederholungsgefahr: Bei bestimmten schweren Delikten kann auch die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten einen Haftgrund darstellen.
- Schwere der Tat: Bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen, etwa bestimmten Kapitaldelikten, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits die Schwere der Tat selbst einen Haftgrund begründen.
Gerade die Frage, ob im Einzelfall tatsächlich Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr vorliegt, ist häufig der wichtigste Ansatzpunkt, um eine Haftverschonung zu erreichen.
Untersuchungshaft in Berlin: JVA Moabit
Wird Untersuchungshaft angeordnet, wird die betroffene Person in Berlin in der Regel in der Justizvollzugsanstalt Moabit untergebracht, der zentralen Untersuchungshaftanstalt für das Land Berlin. Als Verteidigerin kann ich dort jederzeit ungehindert mit Ihnen als meinem Mandanten sprechen – das Recht auf ungestörten Kontakt zu Ihrer Verteidigerin gilt auch während der Untersuchungshaft uneingeschränkt.
Sie haben Anspruch auf einen Pflichtverteidiger
Befinden Sie sich in Untersuchungshaft, haben Sie automatisch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Wichtig zu wissen: Sie können sich Ihre Wunschanwältin dafür selbst aussuchen und aktiv vorschlagen – mehr dazu erfahren Sie auf meiner Seite zur Pflichtverteidigung. Gerade in einer Haftsituation ist es besonders wichtig, keine Zeit zu verlieren und sofort eine spezialisierte Verteidigerin zu benennen.
Wie lange darf Untersuchungshaft dauern?
Untersuchungshaft ist zeitlich nicht unbegrenzt möglich. Grundsätzlich darf sie nicht länger als sechs Monate andauern, ohne dass sich das Kammergericht mit dem Fall befasst und die Fortdauer der Haft ausdrücklich prüft und bestätigt.
Ihre Möglichkeiten gegen die Untersuchungshaft
Sie müssen eine Untersuchungshaft nicht einfach hinnehmen. Es gibt zwei zentrale Rechtsmittel:
- Haftprüfung: Hierbei überprüft der Ermittlungsrichter oder das zuständige Gericht, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Eine Haftprüfung kann jederzeit beantragt werden.
- Haftbeschwerde: Hierbei wird die Entscheidung vom nächsthöheren Gericht überprüft (in der Regel das Landgericht Berlin). Die Haftbeschwerde bietet sich insbesondere an, wenn die Argumente für eine Freilassung bereits gegenüber dem ursprünglichen Gericht vorgebracht, aber nicht überzeugend gewürdigt wurden.
In beiden Verfahren setze ich mich dafür ein, entweder eine vollständige Aufhebung des Haftbefehls oder zumindest eine Aussetzung des Vollzugs gegen Auflagen zu erreichen.
Haftverschonung: Auch ohne vollständige Aufhebung möglich
Auch wenn eine sofortige vollständige Aufhebung des Haftbefehls nicht durchsetzbar ist, kann häufig eine sogenannte Außervollzugsetzung erreicht werden. Das bedeutet: Der Haftbefehl selbst bleibt zwar bestehen, wird aber vorerst nicht vollzogen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Typische Auflagen sind etwa:
- die Hinterlegung einer Kaution,
- regelmäßige Meldungen bei der Polizei,
- die Abgabe des Reisepasses,
- ein Verbot, mit bestimmten Personen (etwa Zeugen) Kontakt aufzunehmen.
Welche Auflagen im Einzelfall infrage kommen und wie sie überzeugend beantragt werden, hängt stark von den konkreten Umständen Ihres Falls ab.
Ihre Rechte bei einer Festnahme in Berlin
Sie müssen keine Angaben machen. Auch bei einer Festnahme gilt Ihr Schweigerecht. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einer Verteidigerin gesprochen haben.
Sie dürfen einen Anwalt kontaktieren. Bestehen Sie darauf, Ihre Verteidigerin zu sprechen.
Angehörige dürfen informiert werden. Auf Wunsch wird ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson von der Festnahme benachrichtigt.
Was Angehörige jetzt tun können
Wurde ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person in Berlin festgenommen, sollten Sie nicht abwarten. Kontaktieren Sie umgehend eine Strafverteidigerin, damit diese so schnell wie möglich Akteneinsicht beantragen und Kontakt zu der inhaftierten Person aufnehmen kann. Gerade in den ersten Stunden nach einer Festnahme lässt sich häufig noch am meisten für eine schnelle Freilassung erreichen.
Häufig gestellte Fragen zur Verhaftung in Berlin
Spätestens am Tag nach der Festnahme müssen Sie einem Haftrichter vorgeführt werden. In Berlin ist hierfür das Amtsgericht Tiergarten zuständig.
In der Regel in der Justizvollzugsanstalt Moabit, der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Landes Berlin.
Ja. Bei Untersuchungshaft besteht immer ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Sie können sich Ihre Wunschanwältin dafür selbst aussuchen.
Sie haben das Gefühl, nicht richtig verteidigt zu sein? In den ersten drei Wochen nach der Beiordnung eines Pflichtverteidigers haben Sie die Möglichkeit, den Verteidiger zu wechseln. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich prüfe, ob ein Anwaltswechsel in Betracht kommt und besuche Sie in der JVA Moabit.
Sie können eine Haftprüfung bei dem Gericht beantragen, das den Haftbefehl erlassen hat, oder Haftbeschwerde bei einem übergeordneten Gericht einlegen. Ihre Verteidigerin prüft, was in Ihrem Fall besser ist.
Ob Sie von der Haft verschont werden können, hängt von vielen Faktoren ab. Es kommt auf den Tatvorwurf, aber auch soziale Gesichtspunkte an. Haben Sie einen Wohnsitz, Familie und Freundin in Berlin und eine Arbeit? Dann kann eine Haftverschonung in Frage kommen. Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten mit einer erfahrenen Strafverteidigerin.
Festnahme in Berlin? Rufen Sie mich sofort an
Bei einer Festnahme oder Untersuchungshaft zählt jede Stunde. Ich vertrete Sie kurzfristig bei allen Berliner Gerichten und besuche Sie oder Ihren Angehörigen bei Bedarf auch in der Justizvollzugsanstalt Moabit. Aktuell übernehme ich Haftsachen ausschließlich im Raum Berlin und ggf. Brandenburg. Sie erreichen mich
- telefonisch unter 030 / 25 78 51 11
- per WhatsApp: 493025785111
- per E-Mail: kontakt@rechtsanwaeltin-goelzer.de
- über das Kontaktformular: Füllen Sie einfach das Formular aus.