Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis nach Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Familien führte für die Mandantin von Rechtsanwältin Gölzer zu einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihr wurde vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Familienangehörigen eine andere Frau attackiert und verletzt zu haben. Die Auseinandersetzung wurde durch einen Streit zwischen den Frauen ausgelöst, der sich einige Stunden vorher ereignete. Bereits dabei soll die andere Frau der Mandantin gedroht haben, mit Familienangehörigen wiederkommen zu wollen. Als sich die beiden Familiengruppen später zufällig auf der Straße begegneten, eskalierte die Situation. Die Polizei traf auf ca. 50 Personen, die sehr aufgebracht und aggressiv waren und sich gegenseitig getreten, geschubst und angeschrien haben sollen.

Da an dem Vorfall mehrere Personen beteiligt waren, wurde gegen die Mandantin wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Eine gefährliche Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft und führt in der Regel zu einer Eintragung im Führungszeugnis. Um dies zu verhindern, wandte sich die Mandantin sich hilfesuchend an Rechtsanwältin Gölzer.

Rechtsanwältin Gölzer beantragte Akteneinsicht und verschaffte sich einen Überblick über schwer durchschaubare Situation. Danach wendete sie sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schreiben führte sie an, dass nicht ihre Mandantin, sondern die andere Frau die Angreiferin war. Es gab auch keine Beweise oder Zeugenaussagen, die belegten, dass die körperliche Auseinandersetzung von der Mandantin begonnen wurde. Vielmehr konnten ihr die Schläge nach Ansicht von Rechtsanwältin Gölzer nicht zugerechnet werden, sodass die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergaben. Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwältin Gölzer an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis und ohne Auflagen ein.

kontakt@rechtsanwaeltin-goelzer.de

030 / 25 78 51 11

Thomasiusstraße 1
10557 Berlin