Anklage wegen Ladendiebstahls – Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen in der Hauptverhandlung erreicht

Der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer wurde in einem Supermarkt vom Ladendetektiv dabei erwischt, wie er Sachen in seine Tasche gesteckt hatte, ohne sie an der Kasse zu bezahlen. Andere Sachen hatte er in seinen Einkaufswagen gelegt. Gegenüber dem Ladendetektiv gab er, dass er die Sachen getrennt bezahlen wollte und lediglich vergessen hatte, dass sich die Sachen noch in seiner Tasche befanden.

Die Staatsanwaltschaft sah die Einlassung des Mandanten als Schutzbehauptung an und erhob Anklage gegen ihn. Da der Mandant auf Grund seines Jobs im Sicherheitsbereich berufliche Konsequenzen fürchtete, wandte er sich an Rechtsanwältin Gölzer. Sie begleitete ihn zur Hauptverhandlung und besprach vor der Hauptverhandlung die Situation mit dem Gericht. Hierbei erklärte sie, dass dem Mandanten bewusst war, dass er die Sachen nicht in die Tasche hätte stecken sollen. Er habe diese aber wirklich bezahlen wollen. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren erst nicht einstellen, da der Mandant in der Vergangenheit bereits mit Diebstählen aufgefallen war. Diese lagen jedoch weit zurück und waren schon aus dem Führungszeugnis gelöscht. Zudem hatte der Mandant mittlerweile Familie und einen festen Job, der bei einer Verurteilung gefährdet gewesen wäre. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren schließlich bereit, das Verfahren gegen einen Geldbetrag einzustellen. Somit bleibt das Führungszeugnis des Mandanten weiterhin leer.

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