Ohne Führerschein auf dem Parkplatz Auto gefahren – Mündliche Verwarnung in der Hauptverhandlung

Der 15-jährige Mandant von Rechtsanwältin Gölzer wollte sich einmal im Autofahren probieren. Dazu traf er sich nachts mit einem erwachsenen Bekannten, der im Gegensatz zu dem Mandanten eine gültige Fahrerlaubnis besaß, und fuhr auf einem leeren Parkplatz langsam im Kreis. Einer Anwohnerin fiel das im Kreis fahrende Fahrzeug auf und rief die Polizei, die den Mandanten in flagranti beim Fahren erwischte. Da der Parkplatz zum öffentlichen Straßenverkehr gehörte wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Rechtsanwältin Gölzer beantragte umgehend Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte und Gesprächen mit dem Mandanten ergab sich, dass der Junge den Eindruck hatte, es handele sich um ein Privatgelände. Dies wurde ihm auch von seinem Beifahrer versichert. Der Parkplatz war aufgrund von Bauarbeiten nicht vollständig für den Verkehr zugänglich. Da keine anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Platz unterwegs waren, bestand auch zu keiner Zeit eine Gefahr für andere Menschen, Fahrzeuge oder andere Sachen.

Rechtsanwältin Gölzer regte die Einstellung des Verfahrens an. Obwohl es sich um einen Vorwurf im Bagatellbereich handelte und der Mandant noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. In der Hauptverhandlung kam es aber nicht zu einer Verurteilung. Vielmehr wurde der Mandant nur mündlich verwarnt. Konsequenzen hat diese Verwarnung für ihn nicht.

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