Anklageschrift

Sie haben eine Anklageschrift vom Gericht erhalten? Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft hält den Vorwurf gegen Sie für so gut belegt, dass sie eine gerichtliche Hauptverhandlung beantragt hat. Eine endgültige Entscheidung ist damit aber noch längst nicht gefallen – und Sie haben jetzt schon Möglichkeiten, sich zu wehren. Ihre Strafverteidigerin aus Berlin informiert:

Was steht in einer Anklageschrift?

Die Anklageschrift beschreibt, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Sie enthält die Tat selbst, wann und wo sie sich zugetragen haben soll, welche Gesetze dabei verletzt worden sein sollen und welche Beweismittel der Staatsanwaltschaft dafür vorliegen. Außerdem enthält sie in der Regel eine Zusammenfassung des bisherigen Ermittlungsergebnisses. Die Angaben in der Anklage müssen so genau sein, dass klar ist, um welchen konkreten Vorfall es geht. Fehlt diese Klarheit, kann das für Ihre Verteidigung ein wichtiger Ansatzpunkt sein.

Das Zwischenverfahren: Jetzt entscheidet das Gericht, ob es zur Verhandlung kommt

Die Anklageschrift wird zum Gericht geschickt. Das Gericht prüft nun, ob überhaupt genug gegen Sie vorliegt, um eine Hauptverhandlung durchzuführen. Diese Phase nennt man Zwischenverfahren. Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur, wenn nach den bisherigen Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint.

In der Praxis lässt das Gericht die Anklage in den allermeisten Fällen ohne eine Prüfung der Akte zu. Nur bei erheblichen Mängeln der Anklage lehnt es die Eröffnung der Hauptverhandlung ab.

Sie dürfen sich schon jetzt äußern

Das Gericht teilt Ihnen die Anklage mit und setzt Ihnen eine Frist. Innerhalb dieser Frist können Sie:

  • beantragen, dass das Gericht noch bestimmte Beweise erhebt, bevor es entscheidet,
  • Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen – zum Beispiel, wenn Sie der Meinung sind, dass die Beweislage nicht ausreicht oder die Anklage rechtliche Fehler enthält.

Wichtig zu wissen: Das Zwischenverfahren ist Ihre Chance, noch vor einer öffentlichen Hauptverhandlung Einfluss zu nehmen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, erleidet zwar keine automatischen Nachteile. Trotzdem lohnt es sich oft, diese Möglichkeit zu nutzen – denn es ist die letzte Gelegenheit, das Verfahren zu beenden, bevor es öffentlich vor Gericht verhandelt wird.

Vorsicht mit eigenen Beweiserhebungen

Viele Beschuldigte wollen das Zwischenverfahren nutzen, um das Gericht von der wahren Geschichte zu überzeugen. Ohne Akteneinsicht und anwaltliche Beratung sollten Sie allerdings keine vorschnellen Angaben machen. Denn alles was Sie jetzt schreiben, kann in der Verhandlung gegen Sie verwendet werden. Im Zweifel wird sich das Gericht von Ihren Angaben nicht überzeugen lassen und trotzdem einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmen.

Anklage ist nicht gleich Verurteilung

Ein häufiges Missverständnis: Eine Anklage bedeutet noch keine Schuld. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Gericht muss die vorgelegten Beweise in der Hauptverhandlung selbst prüfen – Zeugen werden erneut gehört, Sachverständige erneut befragt, Urkunden verlesen. Was im Ermittlungsverfahren schon einmal gesagt wurde, kann es nicht einfach verlesen; es muss sich selbst ein Bild von Ihnen und den Zeugen machen machen.

Was Sie nach Erhalt der Anklageschrift tun sollten

Nicht in Panik geraten, aber schnell handeln. Sie haben eine Frist, innerhalb derer Sie reagieren können – nutzen Sie diese Zeit sinnvoll und nicht erst kurz vor knapp.

Anwaltliche Verteidigung einschalten, falls noch nicht geschehen. Spätestens jetzt sollten Sie sich nicht mehr allein durch das Verfahren bewegen. Eine Verteidigerin prüft die Anklage auf inhaltliche und rechtliche Schwachstellen und kann gezielt Einwände formulieren.

Akteneinsicht nutzen. Nur mit vollständiger Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich einschätzen, ob sich ein Antrag auf Nichteröffnung lohnt oder welche Verteidigungsstrategie für die Hauptverhandlung sinnvoll ist.

Beweisanträge frühzeitig prüfen. Gibt es entlastende Zeugen oder Unterlagen, die bislang nicht berücksichtigt wurden? Das Zwischenverfahren kann der richtige Zeitpunkt sein, um dies einzubringen.

Häufig gestellte Fragen zur Anklageschrift

Ich habe eine Anklage bekommen, was muss ich tun?

Bleiben Sie ruhig. Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene Strafverteidigerin. Diese wird Ihre Anklage prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie für das Zwischenverfahren und die Hauptverhandlung erarbeiten.


Muss ich nach einer Anklage vor Gericht erscheinen?

Erst wenn das Gericht das Hauptverfahren eröffnet und einen Termin für die Hauptverhandlung anberaumt, müssen Sie persönlich vor Gericht erscheinen. Vorher, im Zwischenverfahren, findet noch kein öffentlicher Termin statt.


Wie kann ich mich gegen eine Anklage wehren?

Das wichtigste ist, dass Sie Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten. Nur so können Sie sehen, welche Beweise dem Gericht vorliegen und wie sich gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft wehren können. Suchen Sie sich Hilfe und wenden Sie sich an eine erfahrene Strafverteidigerin.

Das Gericht hat mir eine Frist gesetzt. Kann ich auch danach noch Umstände vortragen?

Sie können sich jederzeit zur Sache äußern, auch außerhalb der Frist. Das Gericht setzt die Frist, um die Akte weiter bearbeiten zu können. Ist keine Antwort von Ihnen eingegangen, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Termin zur Verhandlung bestimmt.

Bin ich nach einer Anklage automatisch vorbestraft?

Nein. Eine Anklage ist lediglich ein Antrag der Staatsanwaltschaft. Erst eine rechtskräftige Verurteilung am Ende der Hauptverhandlung kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister führen.


Was ist der Unterschied zwischen einer Anklageschrift und einem Strafbefehl?

Bei einer Anklage ist grundsätzlich eine mündliche Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme vorgesehen. Ein Strafbefehl wird dagegen ohne Verhandlung nur aufgrund der Akten erlassen. Er kommt nur bei weniger schwerwiegenden und vermeintlich eindeutigen Fällen in Betracht.

Sie wollen Ihre Anklageschrift überprüfen lassen?

Als Fachanwältin für Strafrecht rate ich Ihnen, sich nicht allein gegen eine Anklage zu wehren und sich kompetent unterstützen zu lassen. Gerne bespreche ich die Anklageschrift mit Ihnen. Sollten Sie mich daraufhin mit Ihrer Verteidigung beauftragen, nehme ich für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte. Nur so lässt sich überprüfen, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen Sie in der Hand hat und welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall Erfolg haben kann.

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