Betäubungsmittelstrafrecht

Läuft gegen Sie ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen auf das Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Anwalt. Egal ob Ihnen Besitz, Handel, Einfuhr, Anbau oder Beschaffungskriminalität vorgeworfen wird: Ich setze mich dafür ein, dass die Konsequenzen für Sie so gering wie möglich ausfallen.

Warum Drogendelikte so hart bestraft werden

Strafverfahren im Drogenstrafrecht können Ihr Leben massiv verändern. Bei einer Verurteilung droht ein Eintrag im Führungszeugnis. Das kann Ihren Job kosten und Ihre berufliche Zukunft gefährden. Das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) sieht im Vergleich zu vielen allgemeinen Straftaten besonders hohe Strafen vor – und zwar unabhängig davon, um welche Droge es geht.

Die wichtigsten Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht

Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln

Wer Drogen anbaut, herstellt, damit handelt, sie einführt, ausführt, verkauft oder besitzt, macht sich grundsätzlich strafbar. Das gilt für harte Drogen wie Kokain, Heroin oder Crystal ebenso wie für andere kontrollierte Substanzen wie Amphetamin, Ecstasy oder MDMA. Sogar der Versuch kann bereits strafbar sein. Besonders die Rechtsprechung zum Handeltreiben ist umfangreich. Hier kommt es auf jede Einzelheit an.

Bandenmäßiger Handel und Waffen

Sind mehrere Personen an dem Vorwurf beteiligt, steht schnell eine bandenmäßige Begehung im Raum. Hier drohen deutlich höhere Strafen als beim „einfachen“ Handeltreiben. Wird zusätzlich eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gefunden, steigt die Strafandrohung noch einmal erheblich.

Nicht geringe Menge

Besonders heikel wird es, wenn Sie mit einer sogenannten nicht geringen Menge an Drogen erwischt werden. Ab diesem Mengenbereich ist eine Geldstrafe nicht mehr möglich – es droht Freiheitsstrafe, bei bandenmäßiger Begehung sogar eine mehrjährige Mindeststrafe. Wo genau die Grenze zur nicht geringen Menge verläuft, ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern wurde für die meisten Substanzen von der Rechtsprechung anhand der reinen Wirkstoffmenge festgelegt. Das macht eine genaue Prüfung im Einzelfall unverzichtbar – und ist oft der zentrale Ansatzpunkt für die Verteidigung.

Cannabis: eigene Regeln nach dem Konsumcannabisgesetz

Ein wichtiger Punkt, der häufig übersehen wird: Cannabis fällt seit April 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das eigenständige Konsumcannabisgesetz (KCanG). Seitdem gilt eine differenziertere Rechtslage:

  • Der Besitz einer begrenzten Menge Cannabis zum Eigenkonsum ist straffrei.
  • Der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen ist erlaubt.
  • Wer diese Mengen- und Anbaugrenzen überschreitet, mit Cannabis handelt, es an Minderjährige weitergibt oder gewerbsmäßig damit umgeht, macht sich weiterhin strafbar – teils mit erheblichen Strafandrohungen.

Gerade weil sich die Rechtslage bei Cannabis grundlegend geändert hat, lohnt sich bei einem entsprechenden Vorwurf eine genaue Prüfung, welches Gesetz überhaupt einschlägig ist und ob die vorgeworfene Menge tatsächlich über die zulässigen Grenzwerte hinausgeht.

Mit geringer Menge erwischt? Eine Einstellung ist möglich

Wurden Sie nur mit einer geringen Menge von Drogen erwischt – etwa beim Besitz zum Eigenbedarf – ist grundsätzlich eine Einstellung des Verfahrens möglich. Die Staatsanwaltschaft stellt solche Verfahren aber in der Regel nicht von selbst ein. Sie brauchen einen Strafverteidiger an Ihrer Seite, der mit der Staatsanwaltschaft spricht und alle für Sie positiven Umstände vorträgt. Ich habe bereits viele Verfahren zur Einstellung gebracht und so verhindert, dass meine Mandanten vorbestraft sind.

Verteidigung bei allen Arten von Drogen

Ob Cannabis, Amphetamin, Kokain, Ecstasy, MDMA, Heroin, Crystal oder Speed: Wird Ihnen ein Vorwurf im Betäubungsmittelstrafrecht gemacht, brauchen Sie einen Anwalt. Persönliche Einstellungen von Gericht oder Staatsanwaltschaft zu einzelnen Substanzen zählen dabei nicht – entscheidend ist immer die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung.

Was Sie bei einem Vorwurf im Betäubungsmittelstrafrecht tun sollten

Machen Sie keine Angaben. Äußern Sie sich nicht zur Sache – weder gegenüber der Polizei noch in einem Anhörungsbogen.

Kontaktieren Sie umgehend eine spezialisierte Verteidigung. Im Betäubungsmittelstrafrecht gibt es immer wieder neue Urteile und Gesetzesänderungen – aktuell etwa durch die Neuregelung zu Cannabis. Nur eine Anwältin, die sich laufend auf dem neuesten Stand hält, kann diese Entwicklungen für Ihre Verteidigung nutzen.

Lassen Sie Akteneinsicht nehmen. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich einschätzen, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall die besten Erfolgsaussichten hat.

Typische Fallkonstellationen

  • Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum
  • Drogenfund bei einer Verkehrskontrolle oder Wohnungsdurchsuchung
  • Vorwurf des Handeltreibens, etwa durch WhatsApp- oder Darknet-Nachrichten
  • Drogenschmuggel, etwa als Kurier am Flughafen
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität bei bestehender Abhängigkeit

Häufig gestellte Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht

Ist der Besitz von Cannabis heute noch strafbar?

Nicht mehr grundsätzlich. Seit April 2024 ist der Besitz einer begrenzten Menge Cannabis zum Eigenkonsum sowie der Anbau weniger eigener Pflanzen straffrei. Wer die gesetzlichen Grenzen überschreitet oder mit Cannabis handelt, macht sich aber weiterhin strafbar.

Was passiert, wenn ich nur eine geringe Menge Drogen zum Eigenbedarf bei mir hatte?

Bei geringen Mengen zum Eigenbedarf kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Das geschieht aber nicht automatisch – eine engagierte Verteidigung sollte aktiv auf eine Einstellung hinwirken.

Ab wann drohen bei Drogenbesitz mehrjährige Haftstrafen?

Sobald es um eine sogenannte nicht geringe Menge geht, sind Geldstrafen ausgeschlossen. Es drohen mehrjährige Freiheitsstrafen. Wo diese Grenze verläuft, hängt von der jeweiligen Substanz ab und sollte durch die Verteidigung genau geprüft werden.

Spezialisierte Verteidigung ist entscheidend

Wenden Sie sich mit einem Vorwurf im Drogenstrafrecht an einen spezialisierten Strafverteidiger und vergeben Sie keine wichtigen Verteidigungschancen. Investieren Sie in Ihre Freiheit. Als Strafverteidigerin im Drogenstrafrecht stehe ich Ihnen auch kurzfristig für ein vertrauliches Gespräch in meiner Kanzlei zur Verfügung.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.

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    Zuletzt aktualisiert am 15.09.2026