Vorwurf des Raubes (§ 249 StGB) nach „Abziehen“ von Vapes: Freispruch vor dem Jugendgericht

Das sogenannte „Abziehen“ von Wertsachen – ob Vapes, Markenbekleidung, Smartphones oder Bargeld – wird von Jugendlichen oft als Bagatelle empfunden. Aus strafrechtlicher Sicht ist das Abziehen aber höchst problematisch. Das gewaltsame oder unter Drohungen erzwungene Herausverlangen von Gegenständen stellt regelmäßig einen Raub (§ 249 StGB) oder eine räuberische Erpressung (§ 255 StGB) dar. Da es sich hierbei um Verbrechenstatbestände handelt, stehen für die Betroffenen einiges auf dem Spiel – Erwachsene riskieren Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr und auch für Jugendliche stehen empfindliche Sanktionen im Raum. In diesem Verfahren wurde meinem jugendlichen Mandanten vorgeworfen, gemeinsam mit anderen einem Mitschüler wiederholt Vapes abgezogen zu haben. Als gerichtlich bestellte Pflichtverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht übernahm ich die Vertretung. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme vor Gericht konnte ich für meinen Mandanten einen vollständigen Freispruch erwirken.

Wie kam es zur Anklage wegen Raubes durch „Abziehen“ von Wertsachen?

Der jugendliche Mandant erhielt eine Strafanzeige wegen angeblichen Raubes. Ihm wurde zur Last gelegt, sich zusammen mit einer Gruppe anderer Jugendlicher einem Mitschüler in den Weg gestellt und diesen unter Druck zur Herausgabe seiner Vapes gezwungen zu haben.

Da Raub im Gesetz als Verbrechen eingestuft ist und der Beschuldigte noch Jugendlicher war, ordnete das Gericht die Beiordnung einer Verteidigerin an. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, in dem ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss.

Nach Übernahme des Mandats und Auswertung der Ermittlungsakte beantragte ich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens: Die Akte stützte sich im Wesentlichen auf die vagen Behauptungen des angeblich Geschädigten, während objektive Beweise fehlten. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Jugendgericht, da sie dem Geschädigten Glauben schenkte.

Rechtlicher Hinweis zu Raub (§ 249 StGB), „Abziehen“ & Pflichtverteidigung (§ 140 StPO): Das umgangssprachlich als „Abziehen“ bezeichnete Wort beschreibt im Strafrecht meist eine Raub oder eine räuberische Erpressung. Im Erwachsenenstrafrecht droht dafür eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Im Jugendstrafrecht können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe verhängt werden. Aufgrund der Schwere des Raubvorwurfs liegt stets ein Fall der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) vor – Beschuldigte haben das Recht auf die Beiordnung einer Pflichtverteidigerin.

Wie sah die Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung aus?

Vor dem Jugendgericht stützte ich die Verteidigung auf das konsequente Ausschöpfen der prozessualen Beschuldigtenrechte und eine gezielte Aufdeckung von Widersprüchen bei dem Belastungszeugen:

  • Strikte Nutzung des Schweigerechts: Auf meinen Rat hin machte der jugendliche Mandant in der Hauptverhandlung keinerlei Angaben zur Sache.
  • Gezielte Zeugenbefragung des Opfers: In der Vernehmung durch das Gericht und die Verteidigung zeigte der angeblich geschädigte Jugendliche erhebliche Erinnerungslücken. Bei detaillierter Befragung zu den angeblichen „Abzieh-Vorfällen“ konnte er meinen Mandanten weder als Täter wiedererkennen noch sicher bestätigen, ob eine Person mit dem Namen meines Mandanten überhaupt beteiligt war.
  • Entlastung durch weitere Zeugen: Auch die Vernehmung weiterer geladener Zeugen erbrachte keinerlei Hinweise darauf, dass mein Mandant den Geschädigten bedroht, angegriffen oder zur Herausgabe von Gegenständen aufgefordert hatte.

Ergebnis der Gerichtsverhandlung

Nach der umfassenden Beweisaufnahme blieb von dem ursprünglichen Verbrechensvorwurf des Raubes nichts übrig:

  • Vollständiger Freispruch: Das Jugendgericht sprach meinen Mandanten vom Vorwurf des Raubes vollumfänglich frei.
  • Kosten trägt die Staatskasse: Sämtliche Kosten des Verfahrens und die Auslagen der Verteidigung wurden der Landeskasse auferlegt.
  • Kein Eintrag im Erziehungsregister: Durch den Freispruch bleibt das Register des Jugendlichen vollständig sauber; negative Auswirkungen auf Ausbildung oder das spätere Berufsleben wurden erfolgreich abgewendet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Raubvorwürfen & „Abziehen“ von Gegenständen

Warum wird das „Abziehen“ von Vapes oder Handys als Raub gewertet?

Sobald bei der Wegnahme eines Gegenstands Druck, Umzingeln, Festhalten, Drohungen („Gib her, sonst…“) oder sogar Schläge im Spiel sind, werten die Ermittlungsbehörden dies nicht mehr als einfachen Diebstahl, sondern als Raub (§ 249 StGB) oder räuberische Erpressung (§ 255 StGB). Die Strafandrohung steigt dadurch schlagartig an.

Was bedeutet Pflichtverteidigung bei Vorwürfen im Jugendstrafrecht?

Wenn Jugendlichen ein Verbrechen wie Raub vorgeworfen wird oder eine Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht droht, schreibt das Gesetz die Mitwirkung einer Verteidigerin vor (§ 140 StPO). Das Gericht bestellt dann eine Pflichtverteidigerin. Jugendliche und ihre Eltern haben das Recht, selbst eine spezialisierte Fachanwältin für Strafrecht als Pflichtverteidigerin zu benennen.

Ihrem Kind wird das „Abziehen“ von Gegenständen oder ein Raubdelikt vorgeworfen?

Ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes oder Erpressung belastet Jugendliche und Familien extrem. Gegenüber der Polizei sollten Beschuldigte vor Einsicht in die Ermittlungsakte keinerlei Aussagen machen.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit 15 Jahren Erfahrung in der Strafverteidigung vertrete ich Jugendliche und Heranwachsende vor der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Amtsgericht Tiergarten – sowohl als Wahlverteidigerin als auch als gerichtlich beigeordnete Pflichtverteidigerin. In 50 % der Fälle von Raubvorwürfen im Jugendstrafrecht kann ich eine Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung erzielen. Ich übernehme die Akteneinsicht, verteidige die Rechte Ihres Kindes und setze mich entschlossen für eine Einstellung oder einen Freispruch ein.

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