Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen zu sein. In der Wohnung soll er mit der Mutter und der Tante seiner Ex-Freundin gestritten haben und schließlich handgreiflich geworden sein. Die beiden Frauen riefen die Polizei und erstatten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung.
Mit dem Brief der Polizei kam mein Mandant zu mir. Ich zeigte mich als seine Verteidigerin an und beantragte umgehend Akteneinsicht. Nachdem ich die Akte erhalten und mit meinem Mandanten besprochen hatte, gab ich eine schriftliche Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft ab und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Für den Vorwurf des Hausfriedensbruchs fehlte es bereits an einem wirksamen Strafantrag, den die Ex-Freundin nie schriftlich bei der Polizei gestellt hatte. Bezüglich der meinem Mandanten vorgeworfenen Körperverletzungen lagen keine glaubhaften Aussagen der vermeintlich Geschädigten vor. Beide waren trotz mehrfacher Aufforderung nicht mehr bei der Polizei erschienen. Zudem ging aus der Akte hervor, dass die vermeintlich geschädigte Familie wohl nicht das erste Mal Strafanzeigen erstatte und dann keine Aussagen bei der Polizei mehr machte.
Die Staatsanwaltschaft kam meinem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen meinen Mandanten mangels Tatnachweis ein.