Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt

Nach einer Auseinandersetzung im Treppenhaus mit ihren Nachbarn wurde gegen meine Mandantin ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Ihr wurde vorgeworfen, ihren Nachbarn im Treppenhaus mit einer Flasche und einem Regenschirm geschlagen zu haben. Die Polizei wurde alarmiert und es wurde eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen meine Mandantin gestellt. Ein solches Verfahren ist immer brenzlig, da bei einem Strafverfahren wegen gefährlichen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten droht. Die Verhängung einer Geldstrafe ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Schreiben von der Polizei nicht selbst beantworten

Das Schreiben der Polizei beantworte meine Mandantin selbst – ein Fehler, vor dem ich immer wieder waren. Sie bestritt die Vorwürfe und versuchte Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Aber einige Wochen nach ihrer Einlassung wurde meiner Mandantin vom Amtsgericht eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugestellt. Mit dieser wandte sie sich an mich. Ich zeigte mich als Verteidigerin an und beantragte Akteneinsicht.

Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt

Mit einem umfangreichen Schriftsatz wandte ich mich an das Gericht und beantragte die Einstellung des Verfahrens. Meine Mandantin fühlte sich damals von ihren Nachbarn verfolgt. Sie war zeitweise in Behandlung und befand sich in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand. Die Taten bestritt meine Mandantin. Sie wurde von ihrem Nachbarn angegriffen, nicht umgekehrt. Am Ende konnte ich das Gericht mit meinem Schriftsatz und einem Telefonat überzeugen, das Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldauflage einzustellen. Denn meiner Mandantin war wichtig, in einem Termin nicht auf den Nachbarn treffen zu müssen.

Keine Vorstrafen bei Einstellung

Mit der Einstellung des Verfahrens ist meine Mandantin weiterhin nicht vorbestraft. Sie hat keine Eintragung im Bundeszentralregister und auhc nicht im Führungszeugnis. Zudem konnte sie sich eine Gerichtsverhandlung und weiteren Stress ersparen.

Wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt?

Wenn Sie einer gefährlichen Körperverletzung beschuldigt werden, vereinbaren Sie hier so schnell wie möglich einen ersten Beratungstermin bei mir.

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