Nachbarschaftsstreitigkeit eskaliert – Strafverfahren nach Anzeige wegen Bedrohung und Nötigung eingestellt

Mein Mandant wurde von seinem Nachbarn wegen Bedrohung und Nötigung angezeigt. Der Nachbar behauptete, dass er von meinem Mandanten bei einer Streitigkeit um die Grundstücksgrenze bedroht worden sei. Außerdem habe er ihn so sehr an den Straßenrand gedrängt, dass die coronabedingte Abstandsregel von einem Mindestabstand von 1,50 m deutlich unterschritten gewesen sei.

Nach der Suche nach einer Rechtsanwältin für Strafrecht beauftragte der Mandant mich mit seiner Verteidigung. Ich beantragte Akteneinsicht und wandte mich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Darin erklärte ich, dass mein Mandant jegliche Vorwürfe bestreitet. Er war derjenige, der von seinem Nachbarn beleidigt wurde, darauf aber nicht weiter einging. Als der Nachbar dann sein Grundstück betrat, forderte mein Mandant ihn auf, dies zu unterlassen. Die beiden stehen schon lange im Streit wegen ihrer angrenzenden Grundstücke. Der Nachbar hatte also ein Motiv, meinen Mandanten falsch zu belasten.

Ich beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Mein Mandant hat keine Eintragung im Bundeszentralregister und ist noch nie aufgefallen. Außerdem hätte er kein Interesse daran gehabt, den Mindestabstand zu seinem Nachbarn nicht einzuhalten, da er selbst der Risikogruppe angehörte. Zudem führte ich an, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand.

Die Staatsanwaltschaft kam meinem Antrag nach und stellte das Verfahren mangels öffentlichen Interesses ein und verwies den Nachbarn auf den Privatklageweg.

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