Mandant wird von Ex-Freundin wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt – Einstellung nach erstem Hauptverhandlungstermin

Von seiner Ex-Freundin wurde meinem Mandanten nach der Trennung vorgeworfen, dass er sie während der Beziehung mehrfach geschlagen, gewürgt und bedroht haben soll. Einer dieser Vorwürfe lautete konkret, dass mein Mandant seiner Ex-Freundin eine Flasche derart stark gegen die Brust geschlagen haben soll, dass sie blaue Flecken davontrug. Zudem soll er sie gewürgt haben.

Strafbefehl erlassen – 9 Monate Freiheitsstrafe

Das Amtsgericht erließ gegen meinen Mandanten, der sich im Ermittlungsverfahren schriftlich selbst zur Sache geäußert hatte, einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. In diesem sollte er zu 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Ich wurde dem Mandanten für das Strafbefehlsverfahren beigeordnet und übernahm daraufhin seine Verteidigung. Gegen den Strafbefehl legte ich Einspruch ein und trug bereits vor der Hauptverhandlung vor, warum die Ex-Freundin meinen Mandanten falsch belastete und dass sie diejenige war, die meinen Mandanten während der Beziehung mehrfach körperlich angegriffen und ihn psychisch zermürbt hatte.

Ex-Freundin lügt vor Gericht

Das Gericht bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung, in dem auch die Ex-Freundin als Zeugin gehört wurde. Theatralisch und unter Tränen berichtete sie dem Gericht, was für ein aggressiver Mensch mein Mandant sei und wie oft er sie geschlagen habe. Dass sie selbst impulsiv und gewalttätig war, bestritt sie bei meiner kritischen Befragung vehement. Dennoch sah sich das Gericht nicht im Stande, ohne weitere Zeugen ein Urteil zu fällen und setzte das Verfahren aus. Diese Chance nutzte ich, um eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage anzuregen. Mein Mandant wollte nicht noch einmal in eine Hauptverhandlung gehen und die Sache hinter sich bringen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft stimmten einer Einstellung gegen Geldauflage schließlich zu.

Einstellung gegen Geldauflage

Mein Mandant war erleichtert, weiterhin keine Eintragungen im Führungszeugnis zu haben und sich als nicht vorbestraft bezeichnen zu können. Bei einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung wäre sein weiterer beruflicher Lebensweg wohl erheblich eingeschränkt worden.

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