Mein Mandant wurde zu Unrecht beschuldigt, seinen Sohn bei einem Streit unter Alkoholeinfluss beleidigt und bedroht zu haben. Außerdem behauptete der Sohn, von seinem Vater mit der Faust gegen den Kopf geschlagen worden zu sein. Ein schwerer und belastender Vorwurf für meinen Mandaten, vor allem, weil er innerhalb der Familie stattgefunden haben soll.
Nachdem ein Strafverfahren wegen Bedrohung. Beleidigung und sogar Körperverletzung gegen ihn eingeleitet wurde, beauftrage mein Mandant mich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Ich beantragte sofort Akteneinsicht und wirkte auf die Einstellung des Verfahrens hin, da kein hinreichender Tatverdacht vorlag.
Mein Mandant bestritt jeden Vorwurf. Zum Glück bestätigte der einzige Zeuge die Anschuldigungen auch nicht. Er sagte bei seiner Vernehmung vielmehr, dass die Aggression von dem Sohn ausgegangen seien. Auch die Polizeibeamten, die vor Ort eingetroffen waren, bestätigten das aggressive Verhalten des Sohnes. Zudem konnte ich in meinem Einstellungsschriftsatz auch herausarbeiten, dass es keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die vorgeworfene Trunkenheit meines Mandant gab.
Die Staatsanwaltschaft ließ sich von den Argumenten überzeugen und stellte das Verfahren ein. Für meinen Mandanten, der beruflich auf einen einwandfreien Leumund angewiesen ist, war die Einstellung eine große Erleichterung. Eine Verurteilung wegen Bedrohung, Beleidigung oder Körperverletzung hätte für ihn den Verlust seines Jobs bedeutet.