Gefälschte Krankschreibungen übermittelt – Verfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, Krankschreibungen gefälscht zu haben. Dazu soll er den Zeitraum einer echten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verändert und seiner Krankenkasse vorgelegt haben. Die falschen Krankschreibungen fielen auf, nachdem der Krankenkasse Zweifel an der Echtheit der Bescheinigungen kamen und sie dem ausstellenden Arzt vorlegte. Der Arzt bestätigte, die Krankschreibungen für meinen Mandanten in de angegebenen Zeitraum niemals ausgestellt zu haben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung gegen meinen Mandanten eingeleitet.

Wohnungsdurchsuchung nach gefälschter Krankschreibung erfolglos

Um die gefälschte Krankschreibung zu finden, wurde die Wohnung des Mandanten durchsucht – ohne Erfolg. Es wurde weder eine originale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch Fälschungen gefunden. Die Wohnungsdurchsuchung war für meinen Mandanten, der vorher noch nie mit der Polizei zu tun hatte, sehr eindrucksvoll. Umgehend nach der Durchsuchung wandte er sich an mich, um sich in dem Strafverfahren unterstützen zu lassen.

Staatsanwaltschaft lehnte Einstellung ab

Ich beantragte zunächst Akteneinsicht. Trotz vieler guter Argumente zeigte sich die Staatsanwaltschaft nicht bereit, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen. Schließlich habe er mehrere Krankschreibungen gefälscht und damit das Vertrauen in solche Urkunden erheblich geschwächt. Sie erhob Anklage und erzwang auf diesem Weg einen Termin vor Gericht, wo über die gefälschten Krankschreibungen verhandelt werden sollte.

Einstellung des Verfahrens vor Gericht

In dem Hauptverhandlungstermin nutzte ich die Gelegenheit, mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens zu sprechen. Meiner Meinung nach handelte es sich um eine absolute Ausnahmesituation, in die mein Mandant nicht noch einmal kommen würde. Er war damals schlichtweg überarbeitet und sah wegen des schlechten Arbeitsklimas keinen anderen Ausweg, als sich krank zu melden. Nachdem sich das Gericht auch einen persönlichen Eindruck meines Mandanten verschaffen konnte, war es bereit, das Verfahren einzustellen.

Keine Vorstrafe bei Einstellung

Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage wird nicht in das Bundeszentralregister und auch nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Dieses Ergebnis war wichtig für meinen Mandanten, der wegen der Vorwürfe gekündigt wurde und auf der Suche nach einem neuen Job war.

Strafverfahren wegen Urkundenfälschung?

Wird auch Ihnen vorgeworfen, eine Krankschreibung oder andere Unterlagen gefälscht zu haben? Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um mit einem möglichst guten Ergebnis aus diesem Strafverfahren heraus zu kommen. Gerne können Sie mich für eine Erstberatung kontaktieren. Nutzen Sie dazu zum Beispiel das Kontaktformular.

Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Strafverteidigerin in Berlin

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