Gemeinschaftlicher Raub: Freispruch in der Hauptverhandlung & Aufhebung des Haftbefehls

Der Vorwurf gemeinschaftlicher Raub (§ 249 StGB) ist einer der schwerwiegendsten Vorwürfe im Strafrecht. Als Verbrechen droht im Falle einer Verurteilung eine empfindliche Freiheitsstrafe. Nicht selten führt der dringende Tatverdacht in Kombination mit Fluchtgefahr direkt in die Untersuchungshaft (U-Haft).

In einem aktuellen Fall wurde meinem Mandanten vorgeworfen, gemeinsam mit zwei weiteren Personen einen Mann überfallen, geschubst und ihm Medikamente entwendet zu haben. Bei einer späteren Einreise nach Deutschland wurde er am Flughafen aufgrund eines erlassenen Haftbefehls festgenommen und in U-Haft genommen.

Durch eine engagierte Verteidigung konnte ich in der Hauptverhandlung einen vollständigen Freispruch sowie die umgehende Aufhebung des Haftbefehls erreichen.

Die Ausgangslage: Festnahme am Flughafen und Untersuchungshaft

Da ein schwerwiegender Verbrechensvorwurf im Raum stand und mein Mandant aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wurde, wurde ich ihm als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Obwohl ich bereits im Ermittlungsverfahren und im Rahmen der Haftprüfung gewichtige Argumente gegen den Vollzug des Haftbefehls vorbrachte, hielt der Ermittlungsrichter vorerst an der Untersuchungshaft fest. In solchen Ausnahmesituationen ist schnelles und zielgerichtetes Handeln erforderlich, um die Zeit in der U-Haft für den Beschuldigten so kurz wie möglich zu halten. Es muss auf eine schnelle Anklageerhebung und einen zeitnahen Hauptverhandlungstermin hingewirkt werden.

Rechtlicher Hintergrund zur U-Haft: Ein gemeinschaftlicher Raub stellt ein Verbrechen dar. Für ihn liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Es steht damit eine hohe Straferwartung im Raum. Oftmals nehmen Gerichte bei einem solchen Vorwurf und unsicheren Wohnverhältnissen den Haftgrund der Fluchtgefahr an. Dann wird ein Haftbefehl erlassen. Fluchtgefahr besteht, wenn zu erwarten ist, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren ohne Haft entziehen würde.

Die Hauptverhandlung: Aufdeckung von Widersprüchen in der Zeugenaussage

Weil der Mandant in Haft war, konnte ich zügig ein Hauptverhandlungstermin erreichen. Vor Gericht bestritt mein Mandant die Tatvorwürfe vollumfänglich.

In der Beweisaufnahme zeichnete sich die Wende ab:

  1. Unzuverlässige Zeugenaussage: Der vermeintlich Geschädigte machte vor Gericht äußerst wirre, in sich widersprüchliche und unschlüssige Angaben zum Tatgeschehen.
  2. Fehlende Wiedererkennung: Das Opfer konnte meinen Mandanten im Gerichtssaal nicht als einen der Täter identifizieren.

Das Ergebnis: Freispruch und sofortige Entlassung aus der Haft

In meinem Plädoyer beantragte ich für meinen Mandanten den Freispruch, da sich der Vorwurf gemeinschaftlicher Raub im Verfahren in keiner Weise aufrechterhalten ließ und der Tatnachweis fehlte.

Das Gericht folgte meinem Antrag vollumfänglich:

  • Vollständiger Freispruch: Mein Mandant wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
  • Aufhebung des Haftbefehls: Der Haftbefehl wurde unverzüglich aufgehoben und mein Mandant konnte die Justizvollzugsanstalt als freier Mann verlassen.
  • Keine Vorstrafe: Die Unschuld meines Mandanten wurde gerichtlich festgestellt.

Ein voller Erfolg und der Beweis dafür, wie entscheidend eine engagierte Strafverteidigung in der Hauptverhandlung ist.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sollte man tun, wenn ein Angehöriger wegen des Vorwurfs Raub oder gemeinschaftlicher Raub festgenommen wurde?

Bei einer Festnahme oder bei Vollstreckung eines Haftbefehls gilt: Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger bzw. eine Pflichtverteidigerin. Als erfahrene Verteidigerin erhalte ich Einsicht in die Ermittlungsakte, kann den Mandanten in der Justizvollzugsanstalt besuchen und unverzüglich die notwendigen Schritte (z. B. Haftprüfung oder Vorbereitung der Hauptverhandlung) einleiten.

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