Am Bahnhof soll mein jugendlicher Mandant mehrere Passanten mit einem Messer bedroht und Drogen angeboten haben. Als die Polizei hinzukam, fanden die Beamten bei ihm ein kleines Messer und eine Pille Ritalin. Mein Mandant ließ ein Schreiben von der Polizei verstreichen. Nach einiger Zeit fand er die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und Bedrohung in seinem Briefkasten. Um im Hauptverhandlungstermin nicht allein vor dem Richter zu stehen, suchte er eine Fachanwältin für Strafrecht und wandte sich an mich.
Schon bei der Akteneinsicht fiel mir auf, dass die Zeugenaussagen zu der Bedrohung mit dem Messer sehr widersprüchlich waren. Zudem fehlte es an einem ernsthaften Angebot bezüglich des Drogenverkaufs, sodass auch der Vorwurf des Handeltreibens mir zu hoch gegriffen erschien. Dass mein Mandant Passanten mit einem Messer bedroht und Drogen angeboten hatte, war meines Erachtens nicht nachweisbar. Die Zeugen berichten nur von einem pauschalen Angebot, nicht aber, welche Drogen, wie viel und zu welchem Preis mein Mandant diese angeboten haben soll. Für ein Handeltreiben war das zu wenig.
In der Hauptverhandlung sprach ich diese Punkte an. Da nur ein Zeuge erschienen war, der kein Deutsch sprechen konnte, hatten schließlich auch Gericht und Staatsanwaltschaft Zweifel an den Aussagen in der Akte. Wir einigten uns darauf, das Verfahren wegen der einen Pille Ritalin gegen Freizeitarbeiten einzustellen. Über dieses Ergebnis war mein Mandant mehr als glücklich. Denn die Anklage hatte schlimmes befürchten lassen.
Sie wollen mehr zur Bedrohung wissen? Lesen Sie einen ausführlichen Rechtstipp hier.