Allgemeines Strafrecht

Wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen eines Delikts aus dem allgemeinen Strafrecht geführt, vertrete ich Sie als Strafverteidigerin von der ersten polizeilichen Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Als „allgemeines Strafrecht“ werden die Delikte bezeichnet, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind – im Unterschied zum Nebenstrafrecht, das sich aus Spezialgesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz, dem Straßenverkehrsgesetz oder dem Waffengesetz ergibt. Zu den klassischen Vorwürfen des allgemeinen Strafrechts zählen unter anderem Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Beleidigung.

Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die Vorwürfe, gegen die ich in meiner langjährigen Praxis als Strafverteidigerin am häufigsten verteidige:

Eigentums- oder Vermögensdelikte

Eigentums- und Vermögensdelikte gehören zu den häufigsten Vorwürfen in meinem Berufsalltag als Strafverteidigerin. Sie reichen vom einfachen Diebstahl bis zum bandenmäßig begangenen Betrug und können je nach Schadenshöhe und Begehungsweise erhebliche Strafen nach sich ziehen. Gerade bei vermeintlich „einfachen“ Fällen, wie einem Ladendiebstahl, werden die Risiken einer Verurteilung häufig unterschätzt.

  • Diebstahl
  • Raub
  • Unterschlagung
  • Sachbeschädigung
  • Brandstiftung
  • Betrug
  • Computerbetrug
  • Erpressung
  • Räuberische Erpressung
  • Untreue

Urkundendelikte

Urkundendelikte betreffen die Manipulation, Fälschung oder Unterdrückung von Beweismitteln und stehen häufig im Zusammenhang mit anderen Vorwürfen wie Betrug oder Sozialleistungsbetrug. Auch der Gebrauch einer gefälschten Urkunde – etwa eines gefälschten Zeugnisses oder Ausweisdokuments – ist strafbar und wird in der Praxis nicht selten unterschätzt.

  • Urkundenfälschung
  • Fälschung technischer Aufzeichungen
  • Fälschung beweiserheblicher Daten
  • Urkundenunterdrückung

Körperverletzungs- und Tötungsdelikte

Diese Deliktgruppe reicht von der einfachen Körperverletzung bis zu den schwersten Vorwürfen des Strafrechts – Totschlag und Mord. Schon bei einer einfachen oder fahrlässigen Körperverletzung drohen empfindliche Konsequenzen, insbesondere wenn eine Vorstrafe besteht oder besondere Umstände eine Qualifikation als gefährliche Körperverletzung begründen. Eine frühzeitige und durchdachte Verteidigungsstrategie ist hier besonders wichtig.

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Straftaten gegen die persönliche Freiheit betreffen Situationen, in denen jemand in seiner Entscheidungs- oder Bewegungsfreiheit beeinträchtigt wird – etwa durch Nötigung, Bedrohung, Nachstellung (Stalking) oder Freiheitsberaubung. Auch Widerstandshandlungen gegenüber Polizei- und Vollstreckungsbeamten fallen in diese Gruppe und werden in der Praxis zunehmend konsequent verfolgt.

  • Nötigung
  • Bedrohung
  • Nachstellung
  • Freiheitsberaubung
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Ehrverletzungsdelikte

Ehrverletzungsdelikte wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung betreffen den Schutz der persönlichen Ehre. Gerade im Zusammenhang mit Äußerungen in sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten nehmen entsprechende Verfahren spürbar zu – auch vermeintliche Bagatellfälle sollten nicht unterschätzt werden.

Warum eine Fachanwältin für Strafrecht beauftragen?

Die Bandbreite der dargestellten Delikte zeigt, wie umfangreich das allgemeine Strafrecht ist – und warum eine Spezialisierung für eine wirksame Verteidigung unerlässlich ist. Als Rechtsanwältin, die ausschließlich im Strafrecht tätig und als Fachanwältin für Strafrecht zugelassen ist, kenne ich die Praxis der Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft Berlin sowie der Berliner Gerichte und setze mich konsequent für die Rechte meiner Mandanten ein. Wer im Ermittlungs- oder Strafverfahren keinen erfahrenen Strafverteidiger beauftragt, verschenkt häufig wichtige Verteidigungsmöglichkeiten – insbesondere im Ermittlungsverfahren, in dem die Weichen für den weiteren Verfahrensverlauf gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen zum allgemeinen Strafrecht

Was zählt zum allgemeinen Strafrecht?

Zum allgemeinen Strafrecht zählen alle Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind, etwa Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung. Abzugrenzen ist es vom Nebenstrafrecht, das sich aus Spezialgesetzen wie dem Betäubungsmittel- oder Straßenverkehrsrecht ergibt.

Was sollte ich tun, wenn ich Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalte?

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und wenden Sie sich vor einer Stellungnahme an einen Strafverteidiger. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich wichtige Weichen für den weiteren Verlauf stellen.

Was kostet ein Erstgespräch bei einer Strafverteidigerin?

Das erste Gespräch mit mir ist kostenlos. In dem Erstgespräch informiere ich Sie transparent über die Kosten meiner Verteidigung und das weitere Prozedere. Möchten Sie in dem Erstgespräch bereits konkrete Rechtsberatung erhalten, wird eine Beratungsgebühr fällig.

Wie läuft ein Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht typischerweise ab?

Auf das Ermittlungsverfahren folgt – sofern die Staatsanwaltschaft hinreichenden Tatverdacht sieht – die Anklageerhebung und gegebenenfalls die Hauptverhandlung vor Gericht. In vielen Fällen kann das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren durch eine Einstellung beendet werden. Um eine Einstellung zu erreichen, sollten Sie sich professionell verteidigen lassen.

Post erhalten? Termin vereinbaren!

Wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen eines der genannten Delikte aus dem allgemeinen Strafrecht geführt, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch in meiner Kanzlei. Ich bespreche mit Ihnen den Ablauf des Strafverfahrens, drohende Konsequenzen und die Möglichkeiten der Verteidigung in Ihrem Fall.

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    Aktualisiert am 15.09.2026