Als Paketagent gearbeitet? Was Sie bei einem Strafverfahren tun sollten

Im Internet gibt es immer wieder freie Stellen als „Versandkoordinator/in“. Ein verlockendes Jobangebot, bei dem man Pakete annehmen und weiterleiten soll. Klingt nach einem einfachen Job. Dass die Tätigkeit aber mit einem Strafverfahren wegen Geldwäsche enden kann, ahnen die wenigsten.

Einsatz von „Paketagenten“ gängige Betrugsmasche

Der Einsatz von sogenannten „Paketagenten“ ist eine gängige Betrugsmasche, auf die immer noch viele Menschen hereinfallen. Das Geschäftsmodell der vermeintlichen Firmen: Sie bestellen auf den Namen ihrer Mitarbeiter teure Waren, die nie bezahlt werden. Die Pakete werden zu den Mitarbeitern geschickt. Die Mitarbeiter bekommen nach der Annahme des Pakets eine Anweisung von ihrem Arbeitgeber, wohin sie die Ware weiterleiten sollen. Dafür sollen sie ein Gehalt bekommen, das ihnen niemals ausgezahlt werden wird.

Tätigkeit endet oft mit Strafverfahren wegen Geldwäsche oder Betruges

Die Mitarbeiter stehen am Ende nicht nur ohne Gehalt, sondern auch mit einem Strafverfahren wegen Geldwäsche oder Betruges da. Denn die Warenhäuser erstatten gegen denjenigen Strafanzeige, an den das Paket geliefert wurde. Sie gehen davon aus, dass der Empfänger des Pakets dieses auch bestellt und nicht bezahlt hat.

Strafverfahren wegen Tätigkeit als Paketagent?

Wenn Sie als Paketagent gearbeitet und Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen haben, sollten Sie folgendes beachten:

Keine Angaben machen

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Als Beschuldigter müssen und sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Auch wenn Sie sich als Opfer sehen – bitte erklären Sie sich nicht.

Geldwäschetatbestand schnell erfüllt

Warum? Die Anforderungen an eine strafbare Geldwäsche sind sehr gering. Wenn der Anschein entsteht, dass Sie von der Illegalität der Tätigkeit etwas geahnt haben könnten, reicht das für eine Verurteilung aus. Die Rechtsprechung ist umfangreich und unübersichtlich. Als Laie können Sie nicht einschätzen, ob Ihre Angaben ausreichen, um den Tatbestand zu entkräften.

Justiz glaubt nicht, dass Sie nichts davon wussten

Außerdem wird die Staatsanwaltschaft nicht glauben, dass Sie keine Ahnung von den Betrügereien hatten. Denn wer nimmt schon teure Waren an, um sie ins Ausland zu schicken? Was soll das für eine legale Tätigkeit sein? Meiner Erfahrung nach ist es sehr schwer, Staatsanwaltschaft und Gerichte von der Unschuld der Paketagenten zu überzeugen.

Akteneinsicht und anwaltliche Beratung einholen

Sie brauchen Akteneinsicht und eine anwaltliche Beratung. Erst wenn Sie wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und wie Sie sich dagegen verteidigen können, sollte eine Stellungnahme abgegeben werden. Am besten geht das mit der Hilfe eines Strafverteidigers.

Einziehung hoher Geldsummen verhindern

Eine anwaltliche Vertretung ist auch wichtig, weil in solchen Verfahren die Einziehung des Warenwertes droht. Der Staat will sich von Ihnen den Wert des Paketinhalts zurückholen – denn Sie waren derjenige, der die Ware in der Hand hatte. Oftmals geht es um hohe Geldbeträge.

Eine Einziehung zu verhindern, ist schwer und gelingt nicht immer. Lassen Sie sich helfen.

So schnell wie möglich Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie so schnell wie möglich einen Termin. Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen jederzeit für ein Erstgespräch zur Verfügung. Gerne auch noch am selben Tag. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Fachanwältin für Strafrecht in Berlin

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