Betäubungs­mittel­strafrecht

Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen auf das Drogenstrafrecht spezialisierten Anwalt.

Vermeiden Sie Konsequenzen einer Verurteilung

Strafverfahren im Drogenstrafrecht können erhebliche Konsequenzen haben. Egal, ob Ihnen Besitz, Handel, Einfuhr, Anbau, Beschaffungskriminalität oder die Bestellung von Betäubungsmitteln im Darknet vorgeworfen wird – die drohenden Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) sind hoch. Bei einer Verurteilung droht die Eintragung der Strafe im Führungszeugnis und damit der verlust des Jobs un der beruflichen Zukunft.

Hohe Strafen im Drogenstrafrecht

Das BtMG sieht im Gegensatz zu anderen allgemeinen Straftaten hohe Strafen für den unerlaubten Umgang mit Drogen vor. Die Strafandrohungen gelten nicht nur für harte, sondern auch für weiche Drogen.

Bandenvorwurf und Waffen

Sind mehrere Personen an dem Vorwurf beteiligt, steht schnell eine bandenmäßige Begehung im Raum. Hier drohen Strafen ab zwei Jahren Freiheitsstrafe. Wird eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gefunden, erhöht sich die Strafandrohung auf fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Nicht geringe Menge Betäubungsmittel

Besonders heikel wird es, wenn Sie mit einer nicht geringen Menge von Drogen erwischt worden sind. Hier droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr, bei bandenmäßiger Begehung sogar fünf Jahre Freiheitsstrafe. Geldstrafen sind im großen Mengenbereich nicht möglich. Wann eine nicht geringe Menge vorliegt und die Grenzwerte erreicht sind, besprechen Sie am besten mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht.

Verteidigung bei allen Arten von Drogen

Egal, ob Cannabis, Amphetamin, Kokain, Ecstasy, MDMA, Heroin, Crystal oder Speed. Wird Ihnen ein Vorwurf im Betäubungsmittelstrafrecht gemacht, brauchen sie einen Anwalt. Auch bei weichen Drogen wie Cannabis drohen hohe Strafen, die ihre persönliche und berufliche Existenz aufs Spiel stellen können. Persönliche Einstellungen von Gericht und Staatsanwaltschaft zählen nicht. Soalnge keine Legalisierung von Cannabis stattgefunden hat, gelten die hohen Strafandrohungen des Betäuungsmittelstrfarechts.

Mit einer geringen Menge von Betäubungsmitteln erwischt

Sie wurden nur mit einer geringen Menge von Drogen erwischt? Bei geringfügigen Verstößen, wie etwa dem Besitz zum Eigenbedarf, ist grundsätzlich eine Einstellung des Verfahrens möglich. Die Staatsanwaltschaft stellt solche Verfahren aber nicht von selbst ein. Sie brauchen einen Strafverteidiger an Ihrer Seite, der mit der Staatsanwaltschaft spricht und alle für sie positiven Umstände vorträgt. Ich habe bereits viele Verfahren zur Einstellung gebracht und verhindert, dass meine Mandanten vorbestraft sind.

Spezialisierte Verteidigung ist entscheidend

Wenden Sie sich mit einem Vorwurf im Drogenstrafrecht an einen spezialisierten Strafverteidiger und vergeben Sie keine wichtigen Verteidigungschancen. Im Betäubungsmittelstrafrecht gibt es immer wieder neue Urteile und Änderungen, die beherrscht werden müssen. Investieren Sie in Ihre Freiheit und beauftragen Sie einen Anwalt für Strafrecht.

Als Strafverteidigerin im Drogenstrafrecht stehe ich Ihnen auch kurzfristig für ein vertrauliches Gespräch in meiner Kanzlei zur Verfügung. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf.

Ihnen wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!