Allgemeines Strafrecht

Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung und vieles mehr. Als Strafverteidigerin vertrete ich Sie bei Vorwürfen im allgemeinen Strafrecht. Vorwürfe des allgemeinen Strafrechts sind nicht in Spezialgesetzten, sondern im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden. Typische Delikte, bei denen ich tätig werde, sind zum Beispiel:

Eigentums- oder Vermögensdelikte

    • Diebstahl
    • Raub
    • Unterschlagung
    • Sachbeschädigung
    • Brandstiftung
    • Betrug
    • Computerbetrug
    • Erpressung
    • Räuberische Erpressung
    • Untreue

 Urkundendelikte

    • Urkundenfälschung
    • Fälschung technischer Aufzeichungen
    • Fälschung beweiserheblicher Daten
    • Urkundenunterdrückung

Körperverletzungs- und Tötungsdelikte

    • Körperverletzung
    • gefährliche Körperverletzung
    • schwere Körperverletzung
    • fahrlässige Körperverletzung
    • Körperverletzung mit Todesfolge
    • Mord
    • Totschlag
    • unterlassene Hilfeleistung

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

    • Nötigung
    • Bedrohung
    • Nachstellung
    • Freiheitsberaubung

Widerstand gegen die Staatsgewalt

    • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
    • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Aussagedelikte

    • Falschaussage
    • Meineid

Ehrverletzungsdelikte

Post erhalten? Termin vereinbaren!

Wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen eines dieser Delikte geführt, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch in meiner Kanzlei. Ich werde mit Ihnen den Ablauf des Strafverfahrens, drohende Konsequenzen und die Möglichkeiten der Verteidigung in Ihrem Fall besprechen.

Auch wenn Sie das Ihnen vorgeworfene Delikt nicht auf der Liste finden und Ihnen eine andere Straftat vorgeworfen wird, können Sie mich kontaktieren. Es handelt sich nur um eine beispielhafte Aufzählung der Straftaten, in denen ich oft tätig werde.

Fachanwältin für Strafrecht kontaktieren

Die Liste der Delikte zeigt, dass die Tätigkeit im Strafrecht umfangreich und eine Spezialisierung auf das Strafrecht unumgänglich ist. Nur wer einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragt, sichert sich eine professionelle und effektive Verteidigung. Wer in einem Strafverfahren keinen erfahrenen Strafverteidiger beauftragt, verschenkt wichtige Verteidigungsmöglichkeiten.

Als Rechtsanwältin, die ausschließlich im Strafrecht tätig und Fachanwältin für Strafrecht ist, stehe ich Ihnen bei Vorwürfen im allgemeinen Strafrecht zur Seite. Vereinbaren Sie bei Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht einen Termin für ein Beratungsgespräch zu Ihrem Fall.

Sie werden einer Straftat beschuldigt und brauchen Hilfe?