Gefälschtes Monatsticket bei der BVG eingereicht – Strafverfahren eingestellt

Meine Mandantin hatte bei eBay-Kleinanzeigen ein gefälschtes Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr gekauft. Dass das Ticket eine Fälschung war, hatte sie nicht erkannt. Als das 9-Euro-Ticket eingeführt wurde, reichte meine Mandantin das auf eBay erworbene Monatsticket zur Erstattung des Differenzbetrages bei der BVG ein. Dort wurde sie damit konfrontiert, dass es sich um ein gefälschtes Monatsticket handelt und aus einem Automatendiebstahl stammte. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin wegen Urkundenfälschung und Betruges eingeleitet. Und das obwohl meine Mandantin von dem gefälschten Monatsticket nichts wusste.

Ich zeigte mich als Verteidigerin bei der Polizei an und erhielt die Ermittlungsakte. Gegenüber der Amtsanwaltschaft regte ich an, das Verfahren gegen meine Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen. Denn meine Mandantin wusste nicht, dass sie ein gefälschtes Ticket gekauft hatte. Das Ticket sah einem echten so ähnlich, dass meine Mandantin es nicht als Fälschung hätte erkennen können. Wenn sie von der Fälschung gewusst hätte, das sie Ticket nicht bei den Verkehrsbetrieben eingereicht. Nicht jedes Ticket bei Kleinanzeigen ist automatisch gefälscht.

Die Amtsanwaltschaft ließ sich auf meine Argumentation nur insoweit ein, als dass sie das Verfahren gegen einer geringe Geldauflage einstellte. Im Ergebnis ist das für meine Mandantin egal. Denn sie bleibt nicht vorbestraft und muss sich nicht vor Gericht verantworten. Dass sie ein geringe Geldauflage zahlen musste, ist zwar ärgerlich, hat aber keine Auswirkungen. Sie freute sich über die Einstellung des Verfahrens auch trotz der Geldauflage.

Haben auch Sie ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung wegen eines gefälschten Tickets? Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin. Ich helfe Ihnen, ein gutes Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

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