Vorladung als Beschuldigter

Was tun bei Post von der Polizei?

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und haben eine Vorladung oder einen Äußerungsbogen von der Polizei erhalten? Das sind Ihre Rechte:

Termin nicht wahrnehmen

Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Termin bei der Polizei wahrzunehmen. Folgen Sie einer Vorladung nicht. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und ignorieren Sie den Vernehmungstermin. Sie müssen den Termin nicht absagen und Ihr Nichterscheinen auch nicht begründen oder entschuldigen.

Anhörungsbogen nicht ausfüllen

Hat Ihnen die Polizei einen Äußerungsbogen zugesandt, sollten Sie auch diesen unter keinen Umständen beantworten. Auch wenn Sie sich erklären wollen – bedenken Sie, dass jede Angabe gegen Sie verwendet werden kann und sich nicht mehr zurücknehmen lässt.

Nicht auf falsche Zusagen hereinfallen

Lassen Sie sich von der Polizei nicht dazu überreden, eine schriftliche oder mündliche Aussage zu machen. Oftmals deuten die Beamten an, dass sie das Verfahren im Falle einer Aussage einstellen werden. Die Polizei kann das aber gar nicht tun. Allein die Staatsanwaltschaft und das Gericht entscheiden darüber, ob ein Strafverfahren eingestellt wird oder nicht. Die Polizei hat darauf keinen Einfluss.

Keine Angaben ohne Beratung und Akteneinsicht

Machen Sie bei einer Vorladung oder einem Äußerungsbogen als Beschuldigter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Sie können auch später noch etwas zu den Vorwürfen sagen. Bevor Sie etwas zur Sache sagen, sollten zwei Dinge passieren:

  1. Anwaltliche Beratung
  2. Akteneinsicht

Lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten. Ihr Verteidiger wird einschätzen, ob Angaben zur Sache sinnvoll sind. Erst nach einer anwaltlichen Beratung können Sie entscheiden, ob Sie Angaben zur Sache machen sollten.

Eine effektive Verteidigung ist ohne Akteneinsicht nicht möglich. Erst nach der Einsicht in die Ermittlungsakte können Sie sehen, auf welche Beweise sich der Vorwurf stützt und wie diese entkräftet werden können. Um die Akteneinsicht wird sich Ihr Verteidiger kümmern.

Kurzfristige Termine möglich

Als Fachanwältin für Strafrecht beantworte ich Ihnen gerne in einem Erstgespräch Fragen zu Ihrer Post als Beschuldigter.

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