Engagierte Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht in Berlin
Als Strafverteidigerin setze ich mich für Menschen ein, die dem Staat sonst allein gegenüberstehen würden. Egal ob schuldig oder unschuldig – die Rechte von Beschuldigten müssen eingehalten und verteidigt werden – dafür kämpfe ich. Meinen Mandanten begegne ich auf Augenhöhe, denn ich weiß, dass jeder von uns in die Situation kommen kann, einer Straftat beschuldigt zu werden.
Jahrelange Erfahrung im Strafrecht
Das Strafrecht war schon immer meine Leidenschaft. Schon vor meiner Zulassung als Rechtsanwältin habe ich viele Jahre für einen renommierten Strafverteidiger in Berlin gearbeitet. Mittlerweile blicke ich auf 13 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung zurück.
Fachanwältin für Strafrecht
Meine eigene Kanzlei habe ich 2019 in Berlin gegründet. Ich bin ausschließlich in der Strafverteidigung tätig und trage den Titel Fachanwältin für Strafrecht. Als Fachanwältin habe ich habe in den letzten Jahren viele Strafrechtsmandate betreut und bilde mich regelmäßig fort. So bleibe ich für meine Mandanten auf dem neusten Stand. Profitieren auch Sie von meiner Erfahrung und hohen Spezialisierung im Strafrecht.
Gegen Sie wird ein Strafverfahren geführt? Lassen Sie sich unterstützen. Nur durch eine bestmögliche Verteidigung können Sie nachteilige Folgen für Ihre Zukunft verhindern. Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich Ihre Rechte und Interessen. Kompetent, spezialisiert und engagiert.
Kosten
Sie wollen wissen, was ein Anwalt im Strafverfahren kostet?
Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Strafverfahren hängen von verschiedenen Faktoren ab. Ob Sie einen Pflichtverteidiger oder einen selbst gewählten Anwalt haben, spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Pflichtverteidiger:
Nur wenige Beschuldigte haben einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ein Pflichtverteidiger wird erst beigeordnet, wenn zum Beispiel eine einjährige Freiheitsstrafe droht.
Wenn Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, übernimmt der Staat die Kosten der Verteidigung – vorerst. Werden Sie schuldig gesprochen und verurteilt, müssen Sie die Kosten zurückzahlen, zusammen mit den anderen Gerichtskosten. Nur wenn Sie freigesprochen werden, übernimmt der Staat alle Kosten.
Eigenen Anwalt wählen:
Sie sollten sich auch ohne Anspruch auf einen Pflichtverteidiger von einem Anwalt vertreten lassen. Mit diesem können Sie individuelle Vereinbarungen über die Höhe der Gebühren treffen.
Was beeinflusst die Kosten?
- Komplexität des Falls: Je komplizierter der Fall, desto höher können die Kosten sein.
- Arbeitsaufwand: Die Anzahl der Stunden, die ein Anwalt für Ihren Fall aufwendet, wirkt sich auf die Gesamtkosten aus. Je mehr Arbeit, desto teurer wird die Verteidigung.
- Erfahrung des Anwalts: Erfahrene und spezialisierte Verteidigung kostet oft mehr Geld.
Es gibt unterschiedliche Gebührenmodelle:
- Pauschalgebühr: Sie vereinbaren einen festen Betrag für bestimmte Leistungen oder den gesamten Fall.
- Stundensatz: Sie zahlen für jede Stunde, die der Anwalt arbeitet.
- Gesetzliche Gebühren: Die Gebühren können sich auch nach einer gesetzlichen Gebührenordnung richten.
Pauschalgebühr bei mir üblich
Ich vereinbare mit meinen Mandanten in aller Regel eine Pauschalgebühr. Denn eine Pauschalgebühr ist transparent. Jeder Mandant weiß von Anfang an, was er für das Strafverfahren zahlen muss. Dabei ist egal, ob die Akte ein paar Seiten mehr hat oder die Besprechungen länger als erwartet dauern.
Sie wollen einen konkreten Betrag hören? Ich berechne für das Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung Gebühren ab 700,00 €.
Ratenzahlung möglich
Mir ist bewusst, dass viele meiner Mandanten die Anwaltskosten nicht ohne weiteres zahlen können. Deshalb biete ich Ratenzahlungen an. Wenn auch Sie die Kosten nicht auf einmal zahlen können, sprechen Sie das im Erstgespräch offen an. Ich bin sicher, dass wir eine Lösung finden werden.
Was ist mit Prozesskostenhilfe?
Im Strafrecht gibt es für Beschuldigte keine Prozesskostenhilfe. Das heißt, dass Sie die Anwaltskosten selbst bezahlen müssen. Nur bei einer Pflichtverteidigung werden die Kosten (vorerst) vom Staat übernommen.
Übernimmt meine Versicherung die Kosten?
Das kommt auf Ihren Vertrag an. Meiner Erfahrung nach übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Strafverteidigung aber nur selten.
- Prüfen Sie Ihre Police: Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Strafverteidigung. Lesen Sie die Bedingungen aber sorgfältig durch.
- Häufige Ausschlüsse: Viele Versicherungen schließen vorsätzliche Straftaten aus. Damit ist so gut wie jeder Vorwurf im Strafrecht ausgeschlossen.
Erstgespräch vereinbaren
Ich biete Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch an, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Ihnen alle Fragen zur Kostenübernahme zu beantworten.