Strafverfahren wegen Geldwäsche nach Bareinzahlung eingestellt

Die Einzahlung einer höheren Summe Bargeld brachte meinem Mandanten eine Geldwäscheverdachtsanzeige der Bank ein. Es wurde ein Strafverfahren wegen Geldwäsche gegen ihn eingeleitet, weshalb er bei seiner Suche nach einer Fachanwältin für Strafrecht auf mich stieß und mich mit seiner Verteidigung beauftragte.

Nach der Einsicht in die Ermittlungsakte wandte ich mich mit einer ausführlichen Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Denn aus der Ermittlungsakte ergab sich nicht, dass das eingezahlte Geld aus irgendeiner Straftat stammen würde. Zudem war aktenkundig, dass mein Mandant einen Autohandel betrieb. Es war deshalb keineswegs ungewöhnlich, dass gelegentlich größere Summen Bargeld eingezahlt wurden. Über mich konnte mein Mandant auch die Herkunft des Geldes erklären.

Das Verfahren wurde, wie von mir beantragt, mangels Tatverdachts eingestellt. Mein Mandant hat weiterhin keine Eintragung und ist nicht vorbestraft.

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