Wohnung voll mit Diebesgut – Strafverfahren wegen Diebstahls gegen Mieterin eingestellt

Klassischer Fall von Zufallsfunden – aus der Wohnung meiner Mandantin soll es nach Cannabis gerochen haben. Es wurde vermutet, dass die Wohnung als Drogenlager dient, auch weil zahlreiche Personen in der Wohnung aus- und eingingen. Die Wohnung meiner Mandantin wurde durchsucht. Die Polizeibeamten fanden in der Wohnung zwar auch (wenige) Drogen, aber vor allem diverse Gegenstände, die gestohlen worden waren. Da meine Mandantin Mieterin der Wohnung war, wurden gegen sie zahlreiche Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Ihr wurde vorgeworfen, die Sachen selbst geklaut und dann in ihrer Wohnung gelagert zu haben.

Post von der Polizei wegen Diebstahls

Meine Mandantin bekam dementsprechend viel Post von der Polizei. Insgesamt wurden ca. 18 Strafverfahren wegen Diebstahls und anderer Delikte gegen sie geführt. Mit dem Stapel von Briefen wandte sie sich an mich. Ich zeigte mich in allen Verfahren als Verteidigerin an und beantragte Akteneinsicht.

Beiordnung wegen Vielzahl der Strafverfahren

Da gegen meine Mandantin so viele Strafverfahren wegen Diebstahls liefen und es weitere Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hehlerei gab, beantragte ich meine Beiordnung als Pflichtverteidigerin. Ich begründete die Notwendigkeit der Verteidigung mit der Anzahl an Verfahren. Meine Mandantin konnte sich in derart vielen Ermittlungsverfahren nicht allein verteidigen. Hier den Überblick zu behalten war meiner Mandantin allein nicht möglich. Die Ermittlungsrichterin gab mir Recht und ordnete mich als Pflichtverteidigerin bei.

Umfangreiches Strafverfahren wegen Diebstahls

Nach und nach wurden die Verfahren wegen Diebstahls zu einem großen Verfahren befunden. Meine Mandantin war nicht allein beschuldigt. Denn es gab eine weitere Person, die in der Wohnung ein- und ausgegangen war und als Täter der Diebstähle in Betracht kam. Mit diesem Argument beantragte ich schließlich die Einstellung des Verfahrens. Gegen meine Mandantin konnte kein Tatnachweis geführt werden. Sie bestritt die Diebstähle. Zeugen, die Diebstähle von meiner Mandantin gesehen hätten, gab es nicht. Es lag also nahe, dass nicht meine Mandantin, sondern andere die Sachen gestohlen und ohne das Wissen meiner Mandantin bei ihr eingelagert hatten.

Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen meine Mandantin nach etwa einem Jahr mangels Tatnachweis ein. Zu der Verhandlung gegen den Mitbeschuldigten wurde sie nicht als Zeugin geladen. Damit ist die Sache für meine Mandantin erledigt.

Selbst beschuldigt?

Werden Sie auch des Diebstahls beschuldigt? Lassen Sie sich helfen und vereinbaren so schnell wie möglich einen Termin. Je früher Sie mich kontaktieren, desto mehr Chancen bestehen auf eine Einstellung des Strafverfahrens, ohne dass es zwingend zu einer Hauptverhandlung kommen muss.

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