Mein Mandant wurde von seinem Nachbarn nach einer verbalen Auseinandersetzung über Lautstärke angezeigt. Er erhielt daraufhin einen Äußerungsbogen der Polizei wegen Bedrohung, weil er seinem Nachbarn Schläge angedroht haben soll. Mein Mandant wandte sich mit dem Schreiben an mich, woraufhin ich mich als seine Verteidigerin anzeigte und Akteneinsicht beantragte.
In der Akte wurde mein Mandant von seinem Nachbarn als aggressiv und aufbrausend beschrieben. Er habe sich grundlos über angeblichen Lärm beschwert und ihm dann auch noch mit Schlägen gedroht. Natürlich entsprach die Aussage des Nachbarn nicht dem tatsächlichen Geschehen. Ich wandte mich schriftlich an die Staatsanwaltschaft und führte aus, wie sich die Sache aus der Sicht meines Mandanten zu getragen hatte. Zudem verwies ich darauf, dass es sich um eine banale Streitigkeit unter Nachbarn handelte, deren Aufarbeitung die Justiz wichtige Ressourcen kosten würde. Die Staatsanwaltschaft hatte nach meinem Schriftsatz offenbar Zweifel an der Darstellung des Nachbarn und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.