Monatsticket überschrieben – Einstellung des Strafverfahrens

Bei einer Fahrausweiskontrolle in der U-Bahn fiel den Kontrolleuren auf, dass mein Mandant bei seinem Monatsticket den letzten Monat durchgestrichen und durch den aktuellen ersetzt hatte. Dies hatte er getan, weil er am letzten Tag des Monats versehentlich noch einmal ein Ticket für den fast abgelaufenen und nicht für den neuen Monat gekauft hatte. Sein altes Ticket konnte er den Kontrolleuren zeigen. Diese wollten die Sache aber dennoch aufnehmen, weshalb mein Mandant einige Wochen später einen Anhörungsbogen als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung, Betruges und Beförderungserschleichung erhielt.

Der Mandant wandte sich mit dem Schreiben an mich, woraufhin ich mich bei der Polizei als Verteidigerin anzeigte und Akteneinsicht beantragte. In der Ermittlungsakte stand erwartungsgemäß nichts von alledem, was mir der Mandant geschildert hatte. Ich wandte mich also in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und erklärte das Versehen meines Mandanten. Er hatte niemals vor, die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Bezahlung zu nutzen, zumal an dem Ticket deutlich zu sehen war, dass es am letzten Tag des Monats erworben wurde.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren zwar nicht mangels Tatverdachts, aber zumindest aus Opportunitätsgründen ein. Für die meisten Menschen macht die Art der Einstellung keinen Unterschied, da auch eine Einstellung aus Opportunitätsgründen nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird.

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