Diebstahl bei H&M – Strafverfahren ohne Geldauflage eingestellt

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Hose bei H&M geklaut zu haben. Er soll das Kleidungsstück in eine mitgebrachte Tüte gepackt und an der Kasse nur ein anderes Teil bezahlt haben. Er wurde vom Ladendetektiv angesprochen und bekam ein einjähriges Hausverbot. Doch damit war die Sache nicht beendet – wenige Wochen nach dem Vorfall erhielt mein Mandant einen Brief von der Polizei als Beschuldigter eines Diebstahls. Mit diesem Brief wandte er sich an mich, um sich in dem Strafverfahren anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Ich zeigte mich bei der Polizei als Strafverteidigerin meines Mandanten an und beantragte Akteneinsicht. Nach Erhalt der Akte wandte ich mich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und trug gute Gründe für eine Einstellung des Verfahrens vor: das kooperative Verhalten meines Mandanten, seine Unbestraftheit sowie der fehlende Schaden des Unternehmens. Die Hose im Wert von über 30 € war uversehrt im Laden verblieben. Die Staatsanwaltschaft folgte meiner Argumentation und stellte das Verfahren ohne Geldauflage ein. Mein Mandant bleibt damit weiterhin nicht vorbestraft, da eine Einstellung nicht im Führungszeugnis eingetragen wird.

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