Gegen meinen Mandanten und andere Jugendliche wurde ein Verfahren wegen gemeinschaftlichen Raubes geführt. Sie sollen einem anderen Jugendlichen mit einem Messer ein Handy abgezogen haben. Wegen der Schwere des Vorwurfes wurde mein Mandant vom Amtsgericht angeschrieben. Er sollte einen Pflichtverteidiger benennen.
Raub als Fall der Pflichtverteidigung
Der Vorwurf des Raubes stellt ein Verbrechen dar. Bei Erwachsenen droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Jugendlichen droht diese Strafe zwar nicht zwingend. Aber auch für sie ist es ein schwerer Vorwurf, der erhebliche Konsequenzen haben kann. Deshalb ist es auch für Jugendliche notwendig, einen Verteidiger zu haben.
Einsicht in die Akte
Mein Mandant wusste überhaupt nicht, worum es in dem Verfahren gehen sollte. Hilfesuchend wandte er sich an mich. Ich zeigte mich umgehend als Verteidigerin in der Sache an und beantragte meine Beiordnung sowie Akteneinsicht
Handy abgezogen
Nach Einsicht in die Ermittlungsakte ging ich dem Vorwurf mit meinem Mandanten durch: Er soll gemeinsam mit 15-20 anderen Jugendlichen einen anderen Jugendlichen überfallen und ihm das Handy abgezogen, also geklaut, haben. Dem Geschädigten soll mit einem Messer gedroht worden sein, weshalb das Verfahren wegen Raubes geführt wurde. Der Geschädigte konnte jedoch nicht sagen, wer von den jugendlichen Tätern was gemacht haben soll. Auf meinen Mandanten war man gekommen, weil der Geschädigte ihn namentlich als einen der Beteiligten benannt hatte.
Mandant bestreitet Vorwurf
Mein Mandant bestritt den Vorwurf. Er war bei dem Raub nicht dabei. Das erklärte ich der Staatsanwaltschaft. Der Geschädigte hatte meinen Mandanten zwar namentlich benannt, nicht aber gesagt, was mein Mandant ganz konkret gemacht haben soll. Allein die Benennung meines Mandanten, ohne ihm konkrete Tatbeiträge zuordnen zu können, reicht nach meiner Überzeugung nicht aus, um in einer Hauptverhandlung zu einer Verurteilung zu kommen.
Einstellung des Verfahrens
Die Staatsanwaltschaft überzeugte meine Argumentation offenbar. Sie stellte das Verfahren gegen meinen Mandanten mangels Tatnachweis ein. Darüber war mein Mandant mehr als glücklich. Ihm wurde eine umfangreiche Hauptverhandlung erspart. Gleichzeitig ist er durch eine Einstellung nicht vorbestraft. Sie wird auch nicht in das Erziehungsregister eingetragen.
Strafverfahren wegen Raubes
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