Nach einem Ladendiebstahl wurde mein Mandant von der Polizei aufgegriffen. Er wurde festgenommen, weil er den Ladendetektiv angegriffen haben soll. Mit diesem Vorwurf des räuberischen Diebstahls drohte ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Hinzu kam, dass mein Mandant keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Es sollte ein Haftbefehl gegen ihn erlassen werden, weshalb er der Ermittlungsrichterin vorgeführt wurde. Dass ich den Haftbefehl verhindert habe, hat meinen Mandanten sehr gefreut. Er wurde direkt wieder entlassen.
Haftbefehl verhindert
Kein hinreichender Tatverdacht
In der Haftbefehlsverkündung konnte ich den hinreichenden Tatverdacht für einen räuberischen Diebstahl in Frage stellen. Es war unklar, wie die körperliche Auseinandersetzung mit dem Ladendetektiv abgelaufen war. Dafür hätte man sich die Überwachungsvideos anschauen müssen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Ich konnte die Ermittlungsrichterin vom Vorwurf des einfachen Diebstahls überzeugen und den Erlass des Haftbefehls verhindert.
Fluchtgefahr mit Zustellvollmacht umgangen
Für das Verfahren erteilte ich dem Gericht eine Zustellvollmacht bei mir. Die Vollmacht führte dazu, dass das Gericht die Fluchtgefahr ablehnte. Mein Mandant hatte eine europäische Wohnanschrift. Den Haftbefehlsantrag lehnte das Gericht insgesamt ab und mein Mandant wurde entlassen.
Verfahren endet mit Geldstrafe
Einige Monate später erhielt ich einen Strafbefehl für meinen Mandanten, in dem er zu einer geringen Geldstrafe verurteilt wurde. Ein gutes Ergebnis, nachdem ihm zunächst Untersuchungshaft und eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr gedroht hatte.
Wird auch Ihnen der Vorwurf des Ladendiebstahls oder sogar räuberischen Diebstahls gemacht? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.