Fahren ohne Fahrerlaubnis & Eigentumsdelikte: Haftbefehl aufgehoben und Wende im Verfahren nach 5 Jahren Instanzenzug

Ein strafrechtliches Verfahren über mehrere Instanzen erfordert Durchhaltevermögen und Engagement. In diesem komplexen Fall drohte meinem Mandanten – der sich in Untersuchungshaft befand – wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) in Kombination mit mehreren Eigentumsdelikten eine mehrjährige Haftstrafe. Durch konsequente Ausnutzung des Rechtsmittelwegs über fünf Jahre und die Aufhebung eines fehlerhaften Urteils vor dem Kammergericht konnte ich das Strafmaß am Ende von über drei Jahren auf 1 Jahr und 4 Monate reduzieren.

Wie kam es zum Strafverfahren und der Untersuchungshaft?

Dem Mandanten wurden mehrere Straftaten zur Last gelegt, darunter das mehrfache Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie verschiedene Eigentumsdelikte. Aufgrund der Vorwürfe und einer vermuteten Fluchtgefahr wurde gegen ihn die Untersuchungshaft angeordnet. Um ihn schnellstmöglich aus der Haft zu bekommen, drängte auf eine zügige Terminierung der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Rechtlicher Hinweis zur Untersuchungshaft (§ 112 StPO): Die Untersuchungshaft stellt den massivsten Eingriff in die persönliche Freiheit im Strafverfahren dar. Sie darf nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden – erforderlich sind ein dringender Tatverdacht sowie ein gesetzlicher Haftgrund wie Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Bei Haftverschonungsgründen, etwa das Nachweisen fester sozialer Bindungen oder einer Wohnsitzanmeldung, kann die Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls durch die Strafverteidigung erwirkt werden.

Wie sieht eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie über mehrere Instanzen aus?

Meine Strategie beruhte in diesem langwierigen Verfahren auf prozessualer Konsequenz und Ausdauer:

  1. Haftentlassung in der ersten Instanz: Durch die Klärung der sozialen Anbindung und die rasche Anberaumung des ersten Gerichtstermins wurde der Haftbefehl in der ersten Hauptverhandlung aufgehoben und der Mandant entlassen.
  2. Korrektur einer verschlechterten Berufung durch Revision: Nachdem das Landgericht in der ersten Berufung unter Einbeziehung weiterer Taten eine Strafe von über drei Jahren verhängte, legte ich Revision ein. Fehler des Amtsgerichts führten zur teilweisen Aufhebung des Urteils.
  3. Strategisches Ausnutzen des Zeitfaktors: In der erneuten Berufungsverhandlung zahlte sich das „Aussitzen“ aus.

Das Ergebnis der Verteidgung

Nach einem fünfjährigen Instanzenzug konnte ich für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen:

  • Massive Strafreduzierung: Während dem Mandanten nach der ersten Berufung über 3 Jahre Freiheitsstrafe drohten, endete das Verfahren nach der erfolgreichen Revision mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von nur 1 Jahr und 4 Monaten.
  • Aufhebung des Haftbefehls: Der Mandant musste das jahrelange Verfahren nicht aus der Untersuchungshaft heraus führen.
  • Erfolg durch Rechtsmittel: Die Referenz zeigt eindrucksvoll, dass sich hartnäckiges Kämpfen über Berufung und Revision auch bei schwierigen Ausgangslagen vor Gericht auszahlt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Untersuchungshaft & Rechtsmitteln

Kann ein Strafmaß in der Berufung verschlechtert werden?

Grundsätzlich gilt das Verschlechterungsverbot (Reformation in peius), wenn nur der Angeklagte Berufung einlegt. Legt jedoch auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, kann sich das Strafmaß vor dem Landgericht erhöhen. In solchen Fällen ist die Überprüfung auf Revisionsfehler essenziell.

Wann lohnt sich das Einlegen einer Revision im Strafrecht?

Eine Revision lohnt sich immer dann, wenn das Gericht materielle Rechtsfehler begangen oder Verfahrensvorschriften verletzt hat. Die Revision prüft das Urteil rein auf rechtliche Fehler. Wird das Urteil aufgehoben, muss der Fall komplett neu verhandelt werden.

Gegen Sie läuft ein Strafverfahren?

Gerade wenn ein Strafverfahren droht oder sich zuspitzt, sollten Sie keine Zeit verlieren. Machen Sie gegenüber der Polizei keine Aussagen und nehmen Sie umgehend Ihr Schweigerecht wahr.

Als Fachanwältin für Strafrecht mit 15 Jahren Erfahrung in der Verteidigung vor den Berliner Ermittlungsbehörden und Gerichten stehe ich Ihnen konsequent zur Seite. Ich fordere Ihre Ermittlungsakte an, entwickele eine maßgeschneiderte Strategie und setze mich mit Ausdauer und prozessualer Präzision für Ihr Recht ein.

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