Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung endet mit Bewährungsstrafe

Mein Mandant stand unter Bewährung wegen Körperverletzung. Dennoch geriet er mit einem anderen Mann derart in Streit, dass er mit einem Tischbein auf ihn einschlug. Der Mann erlitt Platzwunden und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Er musste mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen.

Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben

Uns siehe da: Einige Wochen später wurde gegen meine Mandanten von der Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Da mein Mandant bereits unter Bewährung stand und mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen musste, wurde er zur Benennung eines Pflichtverteidigers aufgefordert und wandte sich an mich.

Ich zeigte mich als Verteidigerin an und erhielt Akteneinsicht. Beim Blick in die Ermittlungsakte stellte ich fest, dass die Beweislage erdrückend war. Es gab viele Zeugen, die die Schläge meines Mandanten auf den anderen Mann genau beschrieben hatten.

Mandant stand unter Bewährung

Neben der erdrückenden Beweislage war das größte Problem: Mein Mandant war einschlägig vorbestraft und stand unter Bewährung. Er war das letzte Mal wegen einer erheblichen Körperverletzung verurteilt worden und hatte eine Bewährung bekommen. Die neue Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung war für ihn extrem gefährlich. Denn es drohte ein Widerruf der Bewährung in dem alten Verfahren und in der neuen Sache eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Auch wenn die Situation erstmal aussichtslos erschien, ermutigte ich meinen Mandanten, sein Leben bis zur Hauptverhandlung neu zu ordnen. Denn ohne Job und mit bestehender Abhängigkeitsproblematik hätte mein Mandant keine guten Chancen auf eine zweite Bewährung gehabt. Er musste das Gericht davon überzeugen, dass sich sein Leben geändert hatte und er künftig keine Straftaten mehr begehen würde.

Positive Prognose vor Gericht

Vor Gericht konnte mein Mandant eine neue Arbeitsstelle vorweisen. Zudem hatte er sich um eine Beratungsstelle gekümmert, die ihn wegen seiner Abhängigkeitsproblematik begleitete. Er räumte die Tat vor Gericht ein und entschuldigte sich bei dem Opfer. Alles Punkte, die für ihn sprachen.

Staatsanwaltschaft fordert Gefängnis

Der Staatsanwaltschaft reichte das nicht. Sie forderte für meinen Mandanten eine Gefängnisstrafe und begründete dies mit seinem Vorstrafen und der laufenden Bewährung.

Gericht verurteilt zu Bewährungsstrafe

Als Verteidigerin führte ich in der Verhandlung und im Plädoyer alle Punkte an, die für meinen Mandanten sprachen. Ich beantragte eine Bewährungsstrafe. Dem kann das Gericht – wenn auch mit großen Bedenken – nach. Es verurteilte meinen Mandanten zu einer Freiheitsstrafe, die es zur Bewährung aussetzte.

Letzte Chance bekommen

Mein Mandant muss nun seine letzte Chance nutzen. Das Gericht machte ihm klar, dass er das letzte Mal mit einer Bewährung davon gekommen ist.

Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung?

Haben Sie ein Schreiben von der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung bekommen? Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu suchen. Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung kann erhebliche Folgen haben. Denn es droht eine Freiheitsstrafe ab sechs Monaten.

Gerne berate ich Sie zu Ihrem Verfahren. Vereinbaren Sie dazu heute noch einen Termin hier.

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