Vorwurf des Raubes – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Dem Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer wurde vorgeworfen, gemeinsam mit fünf weiteren Angeschuldigten einen Jugendlichen mit Schlagstöcken bedroht und ihm einen 10-Euroschein sowie Kopfhörer abgenommen zuhaben – ein typisches Abziehen unter Jugendlichen.

Rechtsanwältin Gölzer wurde dem Mandanten vom Gericht als Pflichtverteidigerin beigeordnet, weil ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag. Der Mandant war zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat jugendlich. Zudem handelt es sich bei dem Vorwurf des Raubes um ein Verbrechen, bei dem auch im Jugendstrafrecht eine Jugendstrafe, also eine Freiheitsentziehung droht.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwältin Gölzer bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. In ihrem Schriftsatz zweifelte sie die Täterschaft ihres Mandanten an, da die Ermittlungen nach Ansicht von Rechtsanwältin Gölzer die Teilnahme ihres Mandanten an der Tat nicht belegen konnten. Der Mandant war nach der Akte zwar Mitglied einer WhatsApp-Gruppe, in der über die Tatbeute geschrieben wurde. In dieser Gruppe waren jedoch viel mehr Personen, als an der Tat beteiligt gewesen sein sollen. Zudem hat der Mandant sich in der Konversation über die Tatbeute nicht geäußert. Auch war das Vorgehen der Polizei bei der Lichtbildvorlage fraglich. Dem Geschädigten wurden nur Bilder von Mitgliedern der Whatsapp-Gruppe gezeigt und nicht, wie üblich und in der Strafprozessordnung vorgesehen, auch Vergleichspersonen. Zudem konnte der Geschädigte den Mandanten anhand der Fotos nicht eindeutig identifizieren.

Das Ermittlungsverfahren wurde auf Grund der Ausführungen von Rechtsanwältin Gölzer mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Der Mandant war über die Einstellung sehr erleichtert und muss nun keine Hauptverhandlung mehr fürchten.

November 2020

 

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