Vorwurf der Sachbeschädigung – Einstellung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren

Als die Halterin am Montagmorgen mit ihrem Auto fahren wollte, bemerkte sie erhebliche Beschädigungen auf der Motorhaube. Das Auto hatte sie über das Wochenende am Straßenrand geparkt, ohne beim Abstellen Beschädigungen bemerkt zu haben. Sie meldete den Schaden der Versicherung und stellte eine Strafanzeige gegen Unbekannt. Eine Nachbarin der Geschädigten berichtete der Polizei kurz darauf, aus dem Fenster zwei Personen wahrgenommen zu haben, die Äste verschnitten und diese auf einen Transporter geladen haben sollen. Die Nachbarin äußerte den Verdacht, dass die Schäden an dem Auto durch das Verladen der Äste auf den Transporter entstanden sein könnte. Sie hatte sich den Namen der Firma gemerkt, die daraufhin von der Polizei angeschrieben und nach den zu diesem Zeitpunkt arbeitenden Personen befragt wurde. Da unter anderem der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer an diesem Wochenende eingesetzt war, erhielt er eine Vorladung als Beschuldigter wegen Sachbeschädigung.

Rechtsanwältin Gölzer zeigte sich als Verteidigerin an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Sie arbeitete heraus, dass man ihrem Mandanten die Beschädigungen des Fahrzeugs nicht nachweisen konnte. Weder die Nachbarin noch andere Personen hatten eine Beschädigung des Fahrzeugs durch Mitarbeiter der Gartenbaufirma gesehen. Hinzu kam, dass der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer nicht allein eingesetzt war. Die Beschädigungen hätten daher – wenn überhaupt – auch von anderen Mitarbeitenden verursacht worden sein können. Darüber hinaus war das Schadensbild nicht eindeutig auf die Arbeit mit Ästen oder der nach Aussagen der Nachbarin verwendeten Schubkarre zurückzuführen. Es schien vielmehr nicht ausgeschlossen, dass die Schäden durch Vandalismus entstanden oder vor dem Abparken des Fahrzeugs schon existent waren. Rechtsanwältin Gölzer fasste all ihre Bedenken in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft zusammen und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Wenige Wochen später erreichte Rechtsanwältin Gölzer die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft ihrem Antrag gefolgt war und das Verfahren gegen ihren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt hatte.

August 2020

 

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