Strafverfahren wegen schweren Raubes gegen Freizeitarbeiten eingestellt
Dem Mandanten wurde ich im Ermittlungsverfahren als Pflichtverteidigerin beigeordnet, da er zur Tatzeit jugendlich war und ihm ein schwerer Raub vorgeworfen wurde. Er soll gemeinsam mit anderen Jugendlichen einen Jungen geschlagen, ihn mit einer Glasflasche bedroht und ihm dann 100,00 € abgenommen haben. Für Erwachsene droht bei einer Verurteilung wegen schweren Raubens eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Nachdem ich die Ermittlungsakte eingesehen hatte, besprach ich die Vorwürfe mit meinem Mandanten. Ich verfasste eine umfangreiche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft, in dem ich den Beitrag meines Mandanten bestritt und auf seine passive Rolle bei dem gesamten Geschehen hinwies. Die Staatsanwaltschaft erhob jedoch Anklage zum Jugendrichter.
Noch vor der Hauptverhandlung regte ich beim Jugendrichter schriftlich an, das Verfahren gegen Freizeitarbeiten einzustellen. Denn meinem Mandanten konnte nur eine passive Rolle bei dem Raub nachgewiesen werden. Zudem war er danach nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der Bericht der Jugendgerichtshilfe war auch positiv, sodass der Richter das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft schließlich gegen die Ableistung von Freizeitarbeiten einstellte.
August 2022