Strafrechtsblog

Bargeld gefunden – der bloße Verdacht der illegalen Herkunft reicht für die Einziehung nicht

Wer Geld aus Straftaten bekommt, muss damit rechnen, dass dieses Geld im Strafverfahren eingezogen wird. Ist das Geld schon ausgegeben, wird der Wert eingezogen. Und sogar Geld, das nicht aus der abgeurteilten Straftat kommt, aber im Laufe des Strafverfahrens gefunden...