Strafrecht im Straßenverkehr

Gegen Sie wird ein Strafverfahren wegen eines Straßenverkehrsdeliktes geführt? Warum eine spezialisierte Verteidigung jetzt wichtig ist.

Strafbarkeitsrisiken im Straßenverkehr

Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt Strafbarkeitsrisiken mit sich, egal wie besonnen Sie sich verhalten. Die eigene oder die kurze Unachtsamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers reicht aus, um einen Unfall zu verursachen. Ein Unfall hat oft strafrechtlichen Folgen. Dies gilt vor allem, wenn Menschen verletzt werden oder Alkohol bzw. Drogen im Spiel waren.

Strafen und Fahrerlaubnisentzug

Bei einer Verurteilung im Verkehrsstrafrecht sind Geld- oder Freiheitsstrafen möglich. Diese werden in das Bundeszentralregister und womöglich auch in das Führungszeugnis eingetragen. Darüber hinaus steht in den meisten Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Auch eine Sicherstellung des Fahrzeugs ist nicht ausgeschlossen.

Spezialisierte Verteidigung ist notwendig

Um strafrechtlichen Konsequenzen möglichst zu vermeiden, sollten Sie sich bei dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat schnell an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden. Nur ein Rechtsanwalt, der häufig im Verkehrsstrafrecht tätig ist, kann Sie effektiv und kompetent vertreten. Machen Sie nicht den Fehler, sich an einen Anwalt außerhalb des Verkehrsstrafrechts zu beauftragen.

Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht

Als Strafverteidigerin, die auch auf das Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist, vertrete ich Sie bei diesen Vorwürfen:

    • Trunkenheit im Verkehr
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht bzw. Fahrerflucht)
    • Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch, wenn Sie Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten haben.

Schweigen Sie zur Sache!

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Machen Sie keine Angaben zur Sache, weder vor Ort noch bei der Polizei oder schriftlich in einem Äußerungsbogen. Erst nach der Einsicht in die Ermittlungsakte durch einen Anwalt im Verkehrsstrafrecht kann entschieden werden, ob und wie eine Stellungnahme abgegeben werden sollte.

Bestmögliche Ergebnisse durch engagierte Verteidigung

Bei einer engagierten Strafverteidigung kann in vielen Fällen schon im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Eine Hauptverhandlung vor Gericht muss nicht zwingend stattfinden. Bei einer Verfahrenseinstellung – mit oder ohne Geldauflage – erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister. Sie gelten danach weiterhin als nicht vorbestraft. Aber auch bei schwereren Vorwürfen sollten Sie nicht unverteidigt in ein Strafverfahren gehen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird dafür kämpfen, dass Sie mit einer möglichst geringen Strafe oder sogar einem Freispruch aus dem Verfahren gehen.

Für Beratungstermine stehe ich Ihnen gerne auch kurzfristig zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch unter 030 2578 5111.

Ihnen wird eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu einer engagierten Strafverteidigerin auf!