Mit falschen 20-Euro-Schein bezahlt – Gericht lässt Anklage wegen Geldfälschung nicht zur Verhandlung zu

Mit diesem höchst seltenen Ergebnis hätte selbst ich nicht gerechnet. In einem Verfahren wegen Geldfälschung folgte das Amtsgericht meinem Antrag, eine Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen.

Hintergrund des Verfahrens wegen Geldfälschung war, dass mein Mandant in einem Restaurant und einem Spätkauf mit jeweils einem falschen 20-Euro-Schein bezahlt hatte. Als einem der Kassierer die fehlende Echtheit des Scheins auffiel, rief er die Polizei. Mein Mandant gab noch vor Ort an, dass er davon ausging, mit echtem Geld zu bezahlen und machte in einer Zeugenaussage umfangreiche Angaben zur Herkunft des Geldes. Dennoch klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Geldfälschung an und warf ihm vor, sich das Falschgeld in der Absicht besorgt zu haben, es in den Umlauf zu bringen. Da es sich bei Geldfälschung um ein Verbrechen handelt, wurde er aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen und wandte sich an mich.

Nachdem ich dem Mandanten als Pflichtverteidigerin beigeordnet wurde und Akteneinsicht beantragt hatte, wandte ich mich schriftlich an das Gericht. Ich beantragte, das Hauptverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zu eröffnen und die Anklage nicht zuzulassen. Für mich ergab sich aus der Akte eindeutig, dass mein Mandant unwissentlich in den Besitz der Scheine gekommen war und deren fehlende Echtheit zu keinem Zeitpunkt erkannt hatte.

Ein Nichteröffnungsantrag hat nur in sehr seltenen Fällen Erfolg. Als dann der Beschluss des Gerichts kam, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde, war auch ich überrascht und glücklich über diesen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens.

September 2022

 

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