Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in der Hauptverhandlung

Der Mandantin von Rechtsanwältin Gölzer wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie soll gemeinsam mit ihrem Bekannten auf ihren Untermieter eingeschlagen haben, nachdem es bei der Übergabe der Wohnung zu Streitigkeiten gekommen war. Aufgrund der hohen Straferwartung von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe wurde Rechtsanwältin Gölzer vom Gericht als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Die Mandantin hatte die Vorwürfe von vorneherein bestritten und bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht. Dennoch wurde das Verfahren nicht eingestellt und vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage gegen unsere Mandantin und ihren Bekannten erhoben. Auch in der Hautverhandlung bestritten die beiden Angeklagten die Vorwürfe. Der Untermieter wurde als Zeuge vernommen und belastete insbesondere die Mandantin von Rechtsanwältin Gölzer erheblich. Durch eine gezielte Befragung konnte er jedoch derart in Widersprüche verstrickt werden, dass weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht seine Geschichte für glaubhaft hielten. Rechtsanwältin Gölzer plädierte daraufhin auf Freispruch ihrer Mandantin. Dem folgte das Gericht und sprach die Mandantin auf Kosten der Staatskasse frei. Die Mandantin von Rechtsanwältin Gölzer war sichtlich erleichtert, nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden zu sein. Denn bei einer Verurteilung und einer weiteren Eintragung im Führungszeugnis wäre ihr Berufsleben ganz erheblich beeinträchtigt worden.

September 2019

 

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